Gerichtsverhandlung:Frau stürzt nach Messe und verklagt Kirche

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Nach einem Sturz an der Kirche St. Bonifatius in Haar hat eine Frau die Erzdiözese München und Freising verklagt. (Foto: Claus Schunk)

Vor dem Landgericht München I streitet die Erzdiözese ihre Zuständigkeit für die Zahlung von Schmerzensgeld und Schadenersatz ab. Verantwortlich für die Sicherung der Wege sei die Pfarrei St. Bonifatius in Haar als Grundstücksbesitzerin. Jetzt sollen Zeugen des Unfalls gehört werden.

Von Hanna Wilholt, Haar

Weil sie auf dem Weg an der Kirche St. Bonifatius in Haar gestürzt ist und sich dabei verletzte, hat eine 78-Jährige jetzt die Erzdiözese München und Freising auf Schmerzensgeld und Schadenersatz in Höhe von knapp 6300 Euro verklagt. Der Unfall passierte am 1. Mai 2019 nach einem Messebesuch, am vergangenen Dienstag trafen sich die Parteien nun vor dem Landgericht München I. Während die Klägerin ins Feld führte, dass die Zuwegung zur Kirche nicht verkehrssicher gewesen sei und es insbesondere lockere Pflastersteine und starke Unebenheiten gegeben habe, sieht sich die Erzdiözese nicht als der richtige Anspruchsgegner.

"Hier ist schlicht der Falsche verklagt worden", sagte Christina Oelke-Koch, die Vertreterin der Erzdiözese, in der Verhandlung wiederholt. Nikolaus Kiefer, der Anwalt der Frau, und die Klägerin werfen der Erzdiözese dagegen eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vor und fordern Schmerzensgeld sowie Schadensersatz. Auf dem Weg an der Kirche habe es Unebenheiten durch das Wurzelwerk eines nahestehenden Baumes gegeben, über die sie gestolpert sei, sagte die 78-Jährige.

Doch für all das fühlt sich die Erzdiözese nicht zuständig, da sie selbst nicht der Grundstücksbesitzer sei, sondern die Pfarrei St. Bonifatius. Kiefer ordnete das Abstreiten der Zuständigkeit jedoch anders ein. "Sie sehen, wie sich die Kirche aus der Verantwortung zieht", sagte er mit Anspielungen auf die zahlreichen Missbrauchsfälle in der katholischen Kirche. Oelke-Koch betonte hingegen: "Wir können doch nicht aus Angst vor schlechter Presse für alles haften, wo wir gar nicht zuständig sind." Und auch der Vorsitzende Richter war sich nicht sicher, ob die Klägerin mit der Erzdiözese die richtige Beklagte gefunden hat.

Nicht weniger heftig stritten beide Parteien weiter über den Unfallhergang. Während die Klägerin lang und breit ihren Sturz schilderte, widersprach sie sich immer wieder selbst. Erst war die Rede von einem Loch, dessen Tiefe sie auf 40 Zentimeter schätzte, dabei aber mit ihren Händen einen Abstand von maximal 15 Zentimetern anzeigte. Dann erzählte sie jedoch von Pflastersteinen, die aus dem Weg herausgestanden hätten. "Ich bin so schlecht im Schätzen", gab sie nach mehreren Nachfragen des Richters an, der mit jeder Antwort der Frau weniger zu verstehen schien, was an diesem Tag vor gut vier Jahren tatsächlich passiert war. Auch ihr Anwalt wirkte zunehmend verzweifelt und versuchte, die ehemalige Buchhalterin der Erzdiözese von Erzählungen aus ihrem Leben abzuhalten.

Am Ende der hitzigen Verhandlung versicherte der Richter, es würden bei der nächsten Verhandlung Zeugen des Unfalls nötig sein, um dessen genaue Umstände nachvollziehen zu können. Falls er die Erzdiözese München und Freising überhaupt als für die in diesem Fall richtige Beklagte erklären sollte.

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