Bürgerantrag:Laubbläser lärmen weiter

Grünwalder Gemeinderäte verzichten wegen rechtlicher Bedenken auf Einschränkungen für die lauten Geräte.

Von Claudia Wessel, Grünwald

Bürger und Bienen schützen: So hat der Grünwalder Olaf Schilling seinen Antrag in der Bürgerversammlung nach einer strengen Regelung für die Nutzung von Laubbläsern begründet. Der Verwaltungsausschuss hat nun diesen Antrag behandelt, und man war durchaus willig, dem Bürger entgegenzukommen. Jedoch gibt es ein Hindernis, das die Gemeinde nicht überwinden kann: Man kann die Nutzung von Laubbläsern und anderen lärmintensiven Geräten nur Privatpersonen verbieten beziehungsweise zeitliche Einschränkungen verordnen. Gewerbebetriebe müssen sich an so etwas nicht halten. Ein Bürger braucht also nur einen Hausmeisterdienst zu engagieren, dann kann der jederzeit Laub blasen.

Aus diesem Grund sah der Verwaltungsausschuss wieder davon ab, eine strengere zeitliche Einschränkung durch die Lärmschutzverordnung vorzunehmen. Eine solche hatte die Leiterin des Umweltamtes bereits sorgfältig entworfen. Tobias Brauner (Parteifrei) brachte es jedoch auf den Punkt: "Das halte ich für sinnlos." Angelika Zahn (FDP) fragte auch, ob man die Nutzung wenigstens auf den Herbst beschränken könnte, doch auch das erlaubt das Bundesimmissionsschutzgesetz für Gewerbetreibende nicht. Es bleibt also alles beim Alten und die Bürger können nur auf rücksichtsvolle Nachbarn hoffen.

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