Am Ende war es für die Gemeinde Aschheim sinnlos, ihre Berufung aufrecht zu erhalten: Weil auch in der zweiten Instanz vor dem Landesarbeitsgericht die von der Kommune angeführten Gründe für die fristlose Kündigung der langjährigen Angestellten Martha Welsch, 54, als nicht nachvollziehbar eingestuft wurden, machte die Gemeinde am Dienstag einen Rückzieher.
Welsch kann an ihren alten Arbeitsplatz zurückkehren, sagte Geschäftsleiter Manfred Durner der SZ. Im vergangenen Mai hatte Welsch vor dem Arbeitsgericht München die Klage gegen ihren Arbeitgeber gewonnen. Im Sommer 2009 hatte die Gemeinde die Mitarbeiterin fristlos gekündigt, weil sie Geschirr gespült und eine Auszubildende zur Lüge angestiftet hatte. Für die Gemeinde ging es um weit mehr als um den Abwasch.
Welsch sollte im August 2009 zusammen mit einer Auszubildenden Geschirr für das Aschheimer Gästehaus kaufen. Als sie es spülen und aufräumen wollte, wurde sie aufgefordert, das zu unterlassen und den Lehrling anzuweisen. Die Auszubildende kam nicht dazu, Welsch sprang ein.
Am nächsten Tag riet sie der Berufsanfängerin, diese könne ja sagen, dass sie es gemacht habe, falls einer frage. Offenbar hatte das jemand im Rathaus gehört.