Unterschleißheims Rathauschef Christoph Böck (SPD) sieht den Vorwurf der AfD-Kreisvorsitzenden Christina Specht, er habe mit seiner "Teilnahme" an der Demonstration am Samstag seine Neutralitätsverpflichtung als Bürgermeister verletzt, gelassen. Specht hatte angekündigt, eine Anzeige gegen Böck prüfen lassen zu wollen. "Ich habe dazu bisher nichts Konkretes vernommen. Eine Anzeige gegen mich lässt sich auch durch nichts begründen, ich bin daher sehr entspannt", teilt Böck auf Nachfrage schriftlich mit.
Auch den Verdacht der AfD-Kreisvorsitzenden, die bunte Kundgebung - insbesondere die "breite Werbung" und die "Riesenbühne" - könnte unerlaubt durch "Steuergelder" finanziert worden sein, weist Böck zurück. "Die Veranstaltung wurde ohne jegliche Beteiligung der Stadt durchgeführt." Der Unterschleißheimer Bürgermeister hatte am vergangenen Wochenende bei der Kundgebung "Unterschleißheim ist bunt" eine Rede gehalten. Veranstaltet worden war diese vom neu gegründeten Bündnis "Unterschleißheim für Demokratie und Vielfalt", das sich aus Stadträten, Bürgern sowie mehr als 20 Unterschleißheimer Organisationen zusammensetzt. Vor mehr als 800 Demonstranten hatte Böck vor "Rechtsextremen" gewarnt und für "ein friedliches Europa und ein Leben in einer demokratischen und vielfältigen Gesellschaft" sowie die Achtung der Menschenrechte plädiert. Die AfD sowie andere Parteien erwähnte er in seiner Rede nicht.
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Dennoch betrachtet die AfD-Kreisvorsitzende Specht Böcks Auftritt als einen direkten Angriff auf ihre Partei, wie sie auf der darauffolgenden Veranstaltung des AfD-Kreisverbandes im Unterschleißheimer Rathaus betonte. Specht beruft sich auf Artikel 21 des Grundgesetzes, demnach sei auch die AfD als "Oppositionspartei" ein "verfassungsrechtliches Instrument zur politischen Willensbildung des Volkes". "In einer Demokratie gilt normalerweise Rechtsstaatlichkeit, Meinungsfreiheit und Pluralismus", so Specht. "Wer es besser wissen sollte, ist Bürgermeister Böck." Dieser habe ihrer Ansicht nach mit seiner "Beteiligung an der Demonstration" aber gegen seine Neutralitätsverpflichtung als Bürgermeister verstoßen. Anlass der Demonstration war eine Veranstaltung der AfD im Rathaus. Der Kreisverband der Partei werde deshalb "die Rechtslage prüfen lassen" und gegebenenfalls Anzeige gegen den Rathauschef erstatten, so Specht.
In zwei ähnlichen Fällen haben Gerichte im Sinne der Bürgermeister geurteilt
Die Polizei gab am Dienstag an, noch keine Anzeige erhalten zu haben. Fraglich ist, ob der AfD-Kreisverband überhaupt rechtlich gegen Böck vorgehen könnte. In seiner Funktion als Bürgermeister unterliegt er zwar dem Neutralitätsgebot, allerdings erwähnte er die AfD in seiner Rede gar nicht. Schon 2019 hatte etwa der Berliner Verfassungsgerichtshof eine ähnliche Klage der AfD gegen den damaligen Regierenden Bürgermeister Michael Müller (SPD) abgewiesen.
Müller hatte während einer Demonstration von seinem offiziellen Twitter-Account einen Tweet "für Demokratie und Freiheit, gegen Rassismus und menschenfeindliche Hetze" abgesetzt. Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass ein Bezug zur AfD in dem Statement nicht nachweisbar sei. Weiter heißt es: "Gegen Rassismus und menschenfeindliche Hetze" zu sein, sei Teil von Grundrechten und Verfassung und somit dem "Parteienstreit damit entzogen". Das Verwaltungsgericht Kassel lehnte wiederum erst vor zwei Wochen die Unterlassungsverfügung eines AfD-Kreisverbandes gegen den Bürgermeister einer hessischen Stadt ab und gestattete diesem, an einer Demonstration gegen Rechtsextremismus teilzunehmen.
Unterdessen hat es die AfD-Kreisvorsitzende Specht als "interessant" bezeichnet, dass sich die CSU habe "rechtfertigen" müssen, nachdem sie nicht "an der Demo gegen uns" hatte teilnehmen wollen. "Das ist wirklich ein interessantes Demokratieverständnis", so Specht. Auf der Kundgebung am Samstag wurden laut den Organisatoren aber doch einige CSU-Mitglieder gesehen.