Prozess:Diebespaar mit Faible für Designermode

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Der Zugang zu den Filialen von Bestsecret in Aschheim-Dornach ist nur Mitgliedern vorbehalten. Das hinderte ein Ehepaar nicht, dort in großem Stil zu stehlen. (Foto: Claus Schunk)

Susanne und Andreas K. haben binnen zwei Jahren in Aschheim Kleidung für mehr als 36 000 Euro gestohlen. Vor Gericht zeigen sie sich reuig und kommen mit Bewährungsstrafen davon - auch weil sie die Ware neuwertig zurückgeben können.

Von Carla Augustin, Aschheim

"Daunenjacke, Bogner, 499. Hose, Boss, 169. Jeans, Emporio Armani, 82,99." Minutenlang verliest die Staatsanwältin Kleidungsstücke, Markennamen und Einzelpreise des Diebesgutes, das ein Ehepaar im Zeitraum von fast zwei Jahren in einem Aschheimer Bekleidungsgeschäft gestohlen hat. Insgesamt beläuft sich der Wert der entwendeten Kleidung, Accessoires und Schuhe auf über 36 000 Euro.

Andreas und Susanne K. sitzen nebeneinander auf der Anklagebank des Amtsgerichts München. Beide tragen Jeans, er hat ein Sakko an, sie ein schlichtes schwarzes Oberteil und einen Cardigan. Markennamen sind nicht zu erkennen. Kein Wunder: Die geklauten Klamotten habe das Ehepaar nicht angezogen, erklärt der Anwalt von Susanne K., die selbst Juristin ist. Seine Mandantin habe die Sachen "gehortet, ohne sie zu tragen". Er begründet dies mit einer "krankhaften Störung" der 45-Jährigen.

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Die Staatsanwaltschaft wirft dem Ehepaar vor, von März 2021 bis Dezember 2022 elf Diebstähle in zwei Filialen des Modeunternehmens Bestsecret in Aschheim begangen zu haben. Andreas K. soll nur sieben Mal dabei gewesen sein, die restlichen Taten soll seine Frau alleine begangen haben. Bestsecret bietet Designermarken zu "exklusiven Preisen" an, wie es auf der Website heißt. Der Zugang zum Onlineshop und den Filialen ist nur Mitgliedern vorbehalten.

Dass die beiden Angeklagten es nur auf Designerware abgesehen hatten, betont die Staatsanwältin. Es seien gezielt Luxusartikel gestohlen worden, nichts für den täglichen Bedarf. Sie attestiert dem Pärchen eine "kriminelle Energie", das zeige schon der Umfang des Diebesguts. Die Anwältin des 43-Jährigen stellt fest: "Es ist klar, wer bei der ganzen Sache federführend war", und meint damit die Ehefrau. Der Einschätzung schließt sich die Staatsanwältin an: "Ich gehe davon aus, dass Herr K. die Taschen nicht getragen hat." Zudem sei ein Großteil des Diebesguts Damenbekleidung.

Die beiden Angeklagten aus dem Landkreis Fürstenfeldbruck haben sich inzwischen getrennt, Andreas K. ist ausgezogen. Während des Verfahrens jedoch flüstern sie viel miteinander, der Bauingenieur sitzt zu seiner Frau gedreht auf der Anklagebank, sodass man nur seinen Rücken sehen kann.

Die Geständnisse verkürzen das Verfahren

Der Richter, die Schöffen, die Anwälte und die Staatsanwältin verschwinden schließlich im Hinterzimmer. Ziel soll eine Verständigung sein: Aussicht auf eine Bewährungsstrafe in einem festgelegten Strafrahmen gegen ein vollumfängliches Geständnis. Drei der elf vorgeworfenen Diebstähle lässt das Gericht daraufhin fallen, da nicht genau klar sei, welche Gegenstände an den Tagen gestohlen wurden. Aufgrund der Geständnisse verzichten alle Beteiligten auf die Befragung der Zeugen. Man spart sich dadurch eine mehrtägige Beweisaufnahme und ein aufwendiges Verfahren.

Die Angeklagte, die während der Verlesung der Anklage noch recht entspannt gelächelt hat, sagt zum Abschluss ganz leise: "Es tut mir sehr leid und ich schäme mich sehr." Seitdem sei so etwas nicht mehr vorgekommen. "Ich werde hier nicht mehr sitzen", sagt sie und deutet auf die Anklagebank. Auch ihr Mann zeigt sich einsichtig: "Es tut mir ganz furchtbar leicht."

Susanne K. wird letztlich vom Gericht für acht Diebstähle zu einer Strafe von einem Jahr und sieben Monaten auf Bewährung verurteilt, ihr Mann bekommt ein Jahr und drei Monate auf Bewährung. Die beiden sind nicht vorbestraft und laut Richter gibt es für die beiden eine "günstige Sozialprognose". Die mehr als hundert sichergestellten Teile müssen nun an das Geschäft zurückgegeben werden. Da sie laut Anwalt der Susanne K. alle noch neuwertig sind, minimiere das den Tatschaden erheblich. Rechtsmittel können eingelegt werden.

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