Landgericht München I:Prozess um Vergewaltigung im Blumenbeet

Lesezeit: 2 min

  • Zwei Männer stehen in München vor Gericht, weil sie sich an einer Frau im Alten Botanischen Garten vergangen haben sollen.
  • Sie müssen sich wegen Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung verantworten.
  • Ein Täter hielt die Frau fest, der andere vergewaltigte sie - beide waren zum Tatzeitpunkt betrunken.

Von Christian Rost

Heiß war der Sommer 2015, und deshalb wollte eine Berlinerin, die zu Besuch in München war, unter freiem Himmel nächtigen. Am 29. August vorigen Jahres legte sich die Angestellte im Alten Botanischen Garten auf einer Isomatte zum Schlafen. Zwei junge Männer, die schon ordentlich gezecht hatten, wurden auf die 57-Jährige aufmerksam und fielen über sie her. Ein Täter hielt die Frau fest, der andere vergewaltigte sie. Seit diesem Montag müssen sich der 23-jährige Filmon K. und der 25-jährige Habtom E. wegen Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung am Landgericht München I verantworten.

Mit hängenden Köpfen sitzen die beiden Angeklagten vor ihren Verteidigern Werner Kränzlein und Stefan Korn auf der Anklagebank und ringen sich ein Geständnis ab. Filmon K. sagt, er wisse, dass er "einen Fehler" begangen habe, was eine doch sehr verharmlosende Beschreibung dessen ist, was er getan hat: Während sein Kumpel E. die Frau festhielt, vollzog er gewaltsam den Geschlechtsverkehr.

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Sie hatten verabredet, dass sich anschließend auch E. an der Frau vergehen sollte. Da aber zufällig eine Polizeistreife in der Nähe anhielt, um ein Auto zu kontrollieren, ließen die Täter von ihrem Opfer ab und flüchteten. Dass sie der Frau zudem den Geldbeutel mit Ausweispapieren und 110 Euro Bargeld gestohlen hatten, leugnen sie.

Es war ein Samstag. Die Berlinerin hatte sich gegen 21 Uhr in einer kleinen, von Blumen eingefassten Nische im Alten Botanischen Garten hingelegt. Gegen 3.15 Uhr erwachte sie, weil sich zwei Männer ganz in ihrer Nähe laut in einer ihr unbekannten Sprache unterhielten. Sie forderte die Angeklagten auf, leiser zu sein, und drohte ihnen schließlich damit, die Polizei zu rufen. Daraufhin ging E. zu der Frau und sagte: "Ficken, ficken." Das Opfer konnte noch "nein" sagen, wurde aber schon von K. zu Boden gedrückt und entkleidet. E. hielt sie derweil von hinten fest und drückte ihr den Mund zu.

Die Vorsitzende Richterin der 19. Strafkammer, Elisabeth Ehrl, drängt K., genau zu beschreiben, was er getan hat. Doch der Angeklagte windet sich: "Ich habe ihr die Kleider heruntergerissen, an das weitere erinnere ich mich nicht." Er habe zu viel Alkohol getrunken und sich nicht mehr kontrollieren können, sagt K.: "Es war ein schlechter Tag." Präziser will der 23 -Jährige nicht werden in seiner Aussage. Er erzählt noch, dass er tags zuvor in Augsburg auf einer Party gewesen sei und nach der Tat im Alten Botanischen Garten geschlafen habe, ehe er mit dem Zug zu seinem Wohnort im Kreis Straubing-Bogen zurückgefahren sei.

Die Polizei spürte ihn dort zwei Monate später auf. Bei der Vergewaltigung hatte K. DNA-Spuren hinterlassen. Weil er bereits vorbestraft ist und sein genetischer Fingerabdruck im Polizeicomputer gespeichert war, stand er als Täter fest. Die weiteren Ermittlungen führten zu Habtom E. aus dem Kreis Ebersberg. Auch er kam in Untersuchungshaft. Seine Tatbeteiligung räumt er vor Gericht ein. Richterin Ehrl schüttelt den Kopf. Sie kann es nicht fassen, dass zwei schmächtige Burschen auf die Idee kommen, "eine Frau zu vergewaltigen, mitten in München in einem Blumenbeet". Der Prozess dauert an.

© SZ vom 21.06.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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