Jugendgewalt:Zwei 14-Jährige auf brutalem Raubzug

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Mit Schlägen und Kopftritten gehen die Schüler auf andere Jungen los. Dafür verhängt das Amtsgericht nun Arreststrafen gegen die Täter.

Von Andreas Salch

Angesichts der Vorwürfe glaubt man, es mit zwei hartgesottenen Schwerkriminellen zu tun zu haben: Schwere räuberische Erpressung, schwerer gemeinschaftlicher Raub und gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung. Doch die Täter sind gerade mal 14 und Schüler. Sie wurden jetzt vor einem Jugendschöffengericht verurteilt. Im September 2017 hatten sie vor einem Einkaufszentrum im Münchner Osten zwei ebenfalls 14-Jährige ausgeraubt. Bei den Opfern handelt es sich um Cousins. Unterstützt wurden die Täter von drei anderen Buben. Da diese jedoch noch nicht 14 sind, sind sie aus strafrechtlicher Sicht Kinder und somit strafunmündig.

Es war gegen 17.25 Uhr, als die Angeklagten auf die zwei 14-jährigen Cousins trafen. Diese hatten mehrere Bauch- und Umhängetaschen der Firma Gucci bei sich. Allerdings waren es nur billige Imitate im Wert von je zwanzig Euro. Die Angeklagten und ihre Komplizen zeigten jedoch Interesse daran. Einer der beiden 14-Jährigen nahm eine Tasche an sich. Als einer der Cousins diese jedoch festhielt, schlug ihm eines der Kinder und einer der Angeklagten jeweils mit der Faust ins Gesicht. Als das Opfer weglaufen wollte, stellte ihm eines der Kinder ein Bein, so dass es zu Boden fiel. Einer der Angeklagten - er ist bereis vorbestraft - und andere aus der Gruppe traten daraufhin mehrfach von oben auf den Buben ein. Dabei versetzten sie ihm auch Tritte gegen den Kopf. Der Bub erlitt Prellungen, Hämatome und ein Schädelhirntrauma ersten Grades. Er musste in einer Klinik drei Tage stationär behandelt werden.

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In der Verhandlung vor dem Jugendschöffengericht am Amtsgericht München räumten die 14-Jährigen die Vorwürfe nur teilweise ein. Erst kurz zuvor hatte sich der eine von ihnen wegen einer nahezu identischen Tat, die er allein begangen hatte, vor Gericht verantworten müssen. Sein Komplize bestätigte den Ablauf der Tat vor dem Einkaufszentrum. Gegen den bereits vorbestraften Jungen verhängte das Gericht eine Jugendstrafe von einem Jahr und sechs Monaten Haft auf Bewährung sowie einen dreiwöchigen sogenannten "Warnschussarrest". Sein Mittäter wurde zu vier Tagen Kurzarrest und zur Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs verurteilt. Außerdem dürfen sie sich den beiden Cousins bis auf weiteres nicht nähern.

Bei der Urteilsbegründung hielt die Vorsitzende Richterin den Angeklagten zugute, dass sie sich zumindest teilweise geständig zeigten und sich bei dem Opfer entschuldigt haben. Zu Lasten des vorbestraften 14-Jährigen wertete die Richterin, dass er das Opfer noch traktiert habe, als er die Beute schon längst hatte. Seinem Komplizen hielt die Richterin zugute, dass er keine Gewalt ausgeübt habe und von seinen Eltern schon "gravierend sanktioniert" worden sei. Der Bub hat seit der Tat Hausarrest. Außerdem haben die Eltern ihm sein Handy weggenommen. Das Urteil ist rechtskräftig.

© SZ vom 06.11.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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