Wenn er gestehen würde, dann würde er eine mildere Strafe bekommen, aber davon will einer der beiden Angeklagten nichts wissen: Nichts habe er zu tun, teilt seine Verteidigerin mit, mit der Masche, derentwegen er und sein Schwager vor Gericht stehen - in Deutschland Leihwagen mieten, sie nach Italien fahren, dort umfrisieren, neu lackieren und sie dann weiterverkaufen. Drei beziehungsweise vier solcher Taten wirft die Anklage den beiden Männern vor, gestützt auf die Aussage eines mutmaßlichen Komplizen, der schon verurteilt worden ist, zu dreieinhalb Jahren.
Alle drei sind Italiener aus Neapel. Am Flughafen und am Hauptbahnhof München, einmal noch am Flughafen Salzburg, soll der Mittäter unter falschem Namen, mit gefälschten Ausweisen, Führerscheinen und Kreditkarten Autos gemietet haben. Die beiden Angeklagten sollen mit ihm im Flugzeug nach Deutschland gereist sein und anschließend die Autos nach Italien gefahren haben: Einen Mercedes 200 GLA im Wert von rund 39 000 Euro, einen Ford Kuga für 37 000 Euro, einen BMW 320 D für 48 000 Euro und einen Ford C-Max für 30 000 Euro - gut 150 000 Euro Schaden entstand so den Autovermietern beziehungsweise ihren Versicherern. Die Kuriere erhielten laut Staatsanwaltschaft pro Fahrt 600 Euro Honorar.
Als Motivation für die Taten nennt er seine schwierige finanzielle Lage
Kurz nach der Anklageverlesung wird die Sitzung unterbrochen: Rechtsgespräch. So heißt es, wenn die Verteidiger auszuloten versuchen, was denn drin wäre, wenn die Angeklagten gestehen würden. Eine knappe Stunde wird geredet hinter verschlossenen Türen, dann gibt Anton Winkler, der Vorsitzende Richter, das Ergebnis bekannt: Vincenzo D. ist an einer Verständigung und einem Geständnis nicht interessiert, weil er nämlich unschuldig sei. Für Salvatore B. stellt Winkler eine Haftstrafe zwischen dreieinhalb und vier Jahren in Aussicht.
Und so gesteht Salvatore B., 35 Jahre alt. Alles sei korrekt beschrieben in der Anklage, mit zwei Einschränkungen: Zum einen habe er pro Fahrt nur 250 bis 300 Euro bekommen. Und sein Mitangeklagter, der sein Schwager ist, der habe mit dem ganzen tatsächlich nichts zu tun. Als Motivation für die Taten nennt er seine schwierige finanzielle Lage - verheiratet, drei Kinder, und immer nur Gelegenheit-Jobs, schwarz für höchstens 200 Euro die Woche. Ob das Gericht die Entlastung seines Schwagers für glaubhaft hält, müssen weitere Verhandlungstage zeigen.