Polizei:Weitere Hanf-Razzien sind nicht ausgeschlossen

Products are displayed at Dorothy Stepnowska's Flower Power Coffee House, a CBD cafe, in the Queens borough of New York

CBD-Produkte sind mittlerweile auch in Deutschland erhältlich - doch die rechtliche Lage rund um Cannabidiol ist unklar.

(Foto: REUTERS)
  • Die Staatsanwaltschaft macht deutlich, dass viele Produkte in Hanf-Shops nicht an Kosumenten verkauft werden dürfen. Das gelte auch für solche, die Cannabidiol enthalten.
  • Betreiber von Hanfläden verweisen dagegen darauf, dass ihre Produkte aus EU-zertifiziertem Anbau stammen und der THC-Gehalt unter 0,2 Prozent liege.
  • Noch sind alle Ermittlungsverfahren offen.

Von Martin Bernstein

Weitere Polizeiaktionen gegen Münchner Hanf-Shops sind nicht ausgeschlossen. Das haben Staatsanwaltschaft und Polizei am Donnerstag deutlich gemacht. Denn vieles, was dort verkauft werde, dürfe nicht verkauft werden, sagt Hans Kornprobst, der Leiter der Staatsanwaltschaft München I - zumindest nicht an Konsumenten. Also auch keine Handcremes oder ähnliche Produkte, die Cannabidiol (CBD) enthalten. "Jeglicher Verkauf an Endverbraucher ist strafbar", beschreibt Oberstaatsanwalt Marcus Paintinger die Haltung der Münchner Ermittler. "Da gibt es auch keine zwei Meinungen dazu."

Die gibt es wohl schon, weswegen Betreiber von Hanfläden darauf verweisen, dass ihre Produkte aus EU-zertifiziertem Anbau stammen, dass der Gehalt der psychoaktiven Substanz THC unter 0,2 Prozent liege und dass man in den Läden Alterskontrollen durchführe. Tatsächlich kennt das Betäubungsmittelgesetz Ausnahmen. Doch dieselbe gesetzliche Regelung erlaubt den Handel dann, wenn er "ausschließlich gewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken dient, die einen Missbrauch zu Rauschzwecken ausschließen". Und das ist für die Münchner Strafverfolger die Grundvoraussetzung für alle Ausnahmevorschriften.

Die Frage, warum man dann in einer Münchner Filiale einer großen Drogeriemarktkette noch vor einer Woche aus der Schweiz stammende Cannabis-Kaugummis kaufen konnte, deren Hersteller zudem verspricht: "Schafft Wohlbefinden", blieb am Donnerstag unbeantwortet. Vertreter der Staatsanwaltschaft schlossen aber nicht aus, dass man auch derartige Angebote kritisch unter die Lupe nehmen werde.

Auf Nachfrage hieß es dann am Nachmittag: Nein, bei der Razzia am 11. April gegen acht Läden und Onlinehändler und in acht Privatwohnungen seien keine Cannabis-Kaugummis sichergestellt worden. Dafür aber nach Angaben der Staatsanwaltschaft 370 Kilo Hanftee, 530 Gramm CBD-Haschisch, 40 Liter CBD-Öl und 60 Kilo CBD-Blüten - und außerdem 44 000 Euro Bargeld und zwei geladene Schusswaffen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft waren beide Waffen, darunter eine schussbereite Pumpgun, illegal.

Alle Ermittlungsverfahren sind derzeit noch offen. "Wenn sich das bewahrheitet, was wir annehmen, wird es zu einer Anklage kommen", sagt ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Neben Delikten nach dem Betäubungsmittelgesetz kommen auch Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz sowie in zwei Fällen gegen das Waffengesetz als Straftatbestände infrage.

Die Betreiber der nicht verbotenen Hanf-Shops haben die Razzia, bei der in München, Baldham, Kirchseeon und Ravensburg mehr als 200 Beamte im Einsatz waren, als "Einschüchterung" und "Schikane" scharf kritisiert. Außerdem seien die Ermittler recht wahllos vorgegangen: "In einem Laden haben sie Hanf-Kosmetik mitgenommen und die Kekse dagelassen, im anderen Laden haben sie die Kosmetik belassen und die Kekse mitgenommen." Die Staatsanwaltschaft betont dagegen, man ermittle mit "Augenmaß". Das Hauptaugenmerk liege nicht auf den Kunden, sondern auf den Verkäufern derartiger Produkte. Diese wüssten um die Problematik. Es dürfe keinesfalls der Eindruck einer Cannabis-Legalisierung durch die Hintertür entstehen.

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