Gewaltexzess:"Hätte Genickbruch sein können"

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Die Ermittler bewerten den Gewaltexzess von drei Schweizer Schülern in München nun als zweifachen Mordversuch: Ein weiteres Opfer soll nur knapp überlebt haben.

A. Krug

Der Gewaltexzess der drei Schweizer Schüler am Sendlinger-Tor-Platz stellt sich für die Ermittler mittlerweile in zwei Fällen als Mordversuch dar. Wie Staatsanwalt Laurent Lafleur der Süddeutschen Zeitung am Sonntag erklärte, habe einer der Jugendlichen im Nußbaumpark einem möglicherweise bereits bewusstlos geschlagenen Mann mit Anlauf gegen dessen Kopf getreten, der über einer Parkbank herabhing.

Nahe dem Sendlinger Tor in München haben drei Schweizer Schüler nach Ansicht der Ermittler zwei Männer fast totgeschlagen (Foto: Foto: dpa)

Nur durch viel Glück sei das Opfer ohne schwere Verletzungen davongekommen. "Das hätte auch ein Genickbruch sein können", sagte Lafleur.

Am 30. Juni hatte das Trio aus einer Berufsschule in Küsnacht kurz vor Mitternacht zunächst in dem Park drei obdachlose Männer im Alter von 43, 56 und 64 Jahren attackiert. Unter den Opfern war auch ein halbseitig gelähmter Mazedonier, der zu Boden geschlagen worden sein soll. Dies sei jedoch nicht der Mann gewesen, der auf der Parkbank den Tritt gegen den Kopf bekam, stellte Lafleur klar. In diesem Fall gehen die Ankläger nun von einem Mordversuch aus. Aus Gründen des Opferschutzes macht die Staatsanwaltschaft zu den drei Opfern im Park aber keine weiteren Angaben.

Die mutmaßlich betrunkenen und von einem Joint berauschten Schüler waren nach der Attacke weiter gezogen und hatten vor dem ehemaligen ADAC-Haus einen 46-jährigen Versicherungskaufmann aus Ratingen angegriffen. Das Opfer erlitt schwerste Gesichtsverletzungen, es soll aber voraussichtlich keine bleibenden Schäden davontragen und in Kürze aus dem Krankenhaus entlassen werden. "Wir wollten nur ein paar Leute wegklatschen", sagte einer der 16-Jährigen nach der Tat in einer Vernehmung. Auch diesen Angriff werten die Ankläger als Mordversuch.

Für Mordversuch sieht das Jugendstrafrecht bis zu zehn Jahre Haft vor. Der Prozess am Jugendgericht wird voraussichtlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden, da die Beschuldigten alle unter 18 Jahre alt sind. Die Schüler, die sich mit ihrer Klasse auf einer Abschlussfahrt in München befanden, sollen in der Schweiz vorbestraft sein. Sie sitzen derzeit in Untersuchungshaft.

© SZ vom 13.07.2009 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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