Nach dem Lebensmittelskandal:Sieber-Pleite: Schadensersatz bleibt strittig

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Ausgangspunkt eines Lebensmittelskandals: das Werk des Fleisch- und Wurstfabrikanten Sieber im oberbayerischen Geretsried. (Foto: Claus Schunk)

Richter des Berufungsverfahrens sieht keine schnelle Lösung im Streit, ob das Verbraucherschutzministerium mit seiner amtlichen Warnung eine Mitschuld trägt an der Insolvenz der Großmetzgerei.

Von Andreas Salch

Das Wacholder-Wammerl steht für den Anfang vom Ende der ehemaligen Großmetzgerei Sieber. Im März 2016 hatten Kontrolleure in einem Supermarkt in Franken bei einer Probe erhöhte Listerien-Werte an einem geräucherten Wacholder-Wammerl aus der Produktion der Geretsrieder Großmetzgerei festgestellt. Nach Müller-Brot und Bayern-Ei war dies der nächste große Lebensmittelskandal. Doch der Versuch des dadurch insolvent gewordenen Unternehmens, nun aufgrund öffentlicher Warnungen der Behörden Schadensersatz einzuklagen, könnte sich noch hinziehen - womöglich Jahre.

Auf den Fund der verunreinigten Probe hatte Sieber prompt reagiert. Die Großmetzgerei gab von sich aus eine Verbraucherwarnung heraus. Doch bei einer behördlichen Betriebskontrolle im Mai 2016 wurden bei weiteren, zum Teil schon ausgelieferten Produkten der Firma Sieber Listerien festgestellt. Das Bayerische Verbraucherschutzministerium gab daraufhin am 27. Mai 2016 eine amtliche Warnung heraus. Nicht einmal zwei Wochen später war Sieber insolvent. Seither beschäftigt der Fall die Gerichte.

Das Unternehmen verlangt Schadensersatz in Millionenhöhe

Denn der Insolvenzverwalter von Sieber, Rechtsanwalt Josef Hingerl, wirft dem Verbraucherschutzministerium vor, es habe mit seiner Warnung überreagiert und trage Mitschuld an der Insolvenz des Traditionsunternehmens. Hingerl verklagte den Freistaat deshalb vor dem Landgericht München I auf Schadenersatz in Höhe von rund 11 Millionen Euro. Die Klage war jedoch im Februar dieses Jahres abgewiesen worden. Josef Hingerl gab sich damit nicht zufrieden, die Berufung gegen die Entscheidung wurde an diesem Donnerstag vor dem Oberlandesgericht München verhandelt.

In der Güteverhandlung vor dem 1. Senat zeigte sich allerdings: Eine schnelle Lösung wird es wohl nicht geben. Aus Sicht des Gerichts wird es zu einer Beweisaufnahme kommen. Bis zu einer Entscheidung könnte es deshalb Jahre dauern. So nannte es der Vorsitzende, Richter Thomas Steiner, eine "juristisch hochkomplexe Frage", ob eine Amtspflichtverletzung seitens des Verbraucherschutzministeriums vorliege. Die Vertreter des Freistaates baten den Senat um Bedenkzeit bis Ende Februar kommenden Jahres. Über die im Raum stehenden finanziellen Forderungen diskutierte der Senat mit den Verfahrensbeteiligten unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

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