Amtsgericht München:Nicht einmal die Geldzählmaschine erkannte die Blüten

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Eine Frau zählt 500-Euro-Geldscheine, die echt sein sollten (Symbolbild). (Foto: Patrick Seeger/dpa)

Ein 32-Jähriger hatte 500-Euro-Scheine bei sich, die mit täuschend echt aussehenden Sicherheitsmerkmalen versehen waren. Dafür muss er zwei Jahre und acht Monate in Haft.

Von Susi Wimmer

Kohle, Kröten, Piepen, Schotter, Zaster oder - in Bayern - Diridari: Ausdrücke für Geld gibt es in der deutschen Sprache zuhauf. Und die Deutsche Bundesbank hat ebenso viele Merkmale in unseren Geldscheinen verewigt, um diese fälschungssicher zu machen. Was ihr aber wohl nicht ganz gelang: Das Amtsgericht München verurteilte jetzt einen 32-jährigen Mann wegen Geldfälschung zu zwei Jahren und acht Monaten Haft. Er hatte 500-Euro-Scheine im Portemonnaie, die sogar eine Geldzählmaschine als vermeintlich echt einstufte.

Der Angeklagte schien kein Klosterschüler zu sein. Zumindest pflegte er nach Aussagen der Pressestelle des Amtsgerichts "Kontakte ins Betäubungsmittel- und Rotlichtmilieu". Eine grüne Ader hatte er offenbar auch, zumal er sich auch für "Blüten" interessierte. Zwei falsche 500er hatte er in seinem Geldbeutel, als er von der Polizei im April 2023 auf der Autobahn A8 angehalten wurde.

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der Angeklagte mit mindestens einer weiteren unbekannten Person sich insgesamt 100 hochwertige Falsifikate besorgt hatte. Wie genau, das konnte nicht geklärt werden. Die Experten bei der Polizei staunten jedoch nicht schlecht, denn die Fälschungen wiesen zahlreiche Sicherheitsmerkmale echter Noten in täuschend echter Nachahmung auf.

Die hauptsächlich lila scheinenden Geldnoten verfügen beispielsweise über ein Wasserzeichen, ein fühlbares Relief oder ein Hologramm. Die "Blüten" konnten mit dem Original gut mithalten: Der Angeklagte ließ die 100 Scheine durch eine Geldzählmaschine laufen und immerhin elf davon erkannte die Maschine als echt an. Anschließend sortierte der 32-Jährige die Scheine auf unterschiedliche Stapel. Die guten ins Töpfchen, die schlechten ... na ja, eher auf den Haufen links oder rechts.

Woher man das so genau weiß? Weil heutzutage jeder alles mit seinem Handy filmt. Was dem Schöffengericht jetzt zugutekam. Das Video hatte der Angeklagte gefertigt, um bei weiteren Einkäufen oder Absprachen mit Lieferanten darauf zurückgreifen zu können.

Zwei Jahre und acht Monate soll der Mann nun in Haft, weil, das legte das Gericht ihm zur Last, die Fälschungen ziemlich gut waren, so gut, dass es sogar die Geldzählmaschine glaubte. Das Urteil ist der Pressestelle zufolge nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft sowie die Verteidigung legten Berufung ein.

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