Garching/München:Anderer Meinung

Betreiber der Neutronenquelle legen eigenes Gutachten vor

Von Gudrun Passarge, Garching/München

"Illegal" oder "ohne Zweifel rechtskonform", die Meinungen zweier Gutachten zum Betrieb der Forschungsneutronenquelle Heinz Maier-Leibnitz FRM II in Garching gehen weit auseinander. Streitpunkt ist der Einsatz von hochangereichertem Uran (HEU), das als waffenfähig gilt. Ein Gutachten, das von der Landtagsfraktion der Grünen, dem Bund Naturschutz, dem Umweltinstitut München und den "Bürgern gegen den Atomreaktor Garching" in Auftrag gegeben worden war, kam zu dem Ergebnis, dass der Betrieb widerrechtlich sei, weil die Auflage nicht umgesetzt wurde, innerhalb einer Frist bis 2010 auf niedriger angereichertes Uran unter 50 Prozent umzustellen. Nun kommt jedoch das Gegengutachten zu dem Schluss, dass der Betrieb rechtmäßig sei, auch im Hinblick auf das Völkerrecht und internationale Abkommen sowie das europäische und deutsche Atomrecht.

Das neue Gutachten hat der FRM II in Auftrag gegeben, den die TU München betreibt. Verfasser ist Christian Raetzke, laut Mitteilung ein international anerkannter Fachjurist für Fragen des Atomrechts. Claudia Köhler, Landtagsabgeordnete der Grünen aus dem Landkreis München, will das Gutachten prüfen lassen. "Ich hoffe, dass auch der Bayerische Umweltminister nun zügig zu einer Entscheidung kommt und den Einsatz atomwaffenfähigen Brennstoffs in Garching endgültig unterbindet", schreibt die Grünen-Abgeordnete. Anke Görg vom FRM II teilte mit, die Forscher arbeiteten - wie bisher - weiter an der Umrüstung.

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