Zusammenarbeit der Kommunen:Vorbehalte gegen Fusion

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Aus dem Amperverband und dem Wasserzweckverband soll ein gemeinsames Kommunalunternehmen werden. Trotz einjähriger Vorarbeit und dem möglichen Zusammenschluss erst 2020 gibt es in OIching noch Skepsis

Von Erich C. Setzwein, Maisach

Zu einer in Bayern bislang einmaligen Fusion zwischen zwei Zweckverbänden könnte es kommen, wenn der Amperverband (AV) und der Zweckverband zur Wasserversorgung der Ampergruppe (WVA) ein gemeinsames Kommunalunternehmen gründen. Doch so einfach wird der Zusammenschluss wohl nicht werden. Am Montagabend kam die Verbandsversammlung des Amperverbandes in Maisach zusammen, am Dienstag die des WVA in Olching, und zumindest bei den Mitgliedern des Amperverbandes herrschte noch keine Einigkeit über die weitere Entwicklung.

"Ich befürchte eine sehr einschneidende Reduzierung des kommunalen Einflusses", formulierte der Olchinger Verbandsrat Robert Meier (CSU) seine Skepsis gegenüber der geplanten Zusammenlegung. Meier kündigte an, der angestrebten Lösung nicht zuzustimmen. Er könne nicht verstehen, warum ein gemeinsames Kommunalunternehmen gegründet werden müsse, wenn es auch die Möglichkeit gäbe, aus zwei Zweckverbänden einen zu machen. Meier geht es in erster Linie um den Erhalt der bisherigen Strukturen. Denn die Versammlung der Verbandsräte am Ende eines Jahres ist das höchste Gremium, sowohl im AV als auch im WVA. Die Verbandsräte sind Bürgermeister und Gemeinde- oder Stadträte der Mitgliedskommunen. Zumindest die Bürgermeister, die dem regelmäßig tagenden Verbandsausschuss angehören und sich um das laufende Geschäft kümmern, wissen das ganze Jahr über Bescheid, die Verbandsräteversammlung segnet den Haushalt des jeweiligen Zweckverbands ab, stellt die Rechnungsprüfer und entlastet den Vorsitzenden.

Das würde sich ändern, wenn die Zweckverbände ein gemeinsames Kommunalunternehmen würden. Der Verwaltungsrat für die Entscheidungen unterm Jahr würde nur aus den Bürgermeistern bestehen. Sollten Beschlüsse von größerer Tragweite anstehen, so Geschäftsführer Thomas Mösl, dann würde jeder Stadt- und Gemeinderat der Mitgliedskommunen Alling, Eichenau, Gauting, Germering, Gilching, Gröbenzell, Maisach, Puchheim und Weßling um Abstimmung gebeten. Eine "zehnfache Absicherung" nennt das Mösl. Der Geschäftsführer sowie der AV-Vorsitzende, Allings Bürgermeister Frederik Röder (CSU), bemühten sich in der Verbandsversammlung, die aufkommenden Zweifel zu zerstreuen. So sprach Röder davon, dass die Zusammenlegung vor allem die Verwaltungen betreffe: "Wir werden verschlanken, ohne die Kommunen zu beschneiden." Es würden Doppelstrukturen abgebaut, erläuterte Mösl. So werde es für die Bürger einen Ansprechpartner für Wasser und Abwasser geben, die Verwaltung müsse nicht mehr für jeden Zweckverband extra Jahresabschlüsse machen, die doppelte Prüfung durch den kommunalen Prüfungsverband entfalle, es würden Kosten gespart. Am wichtigsten aber ist nach Mösls Worten, dass die neue Rechtsform "einen Schutz auf den Zugriff des Wassers darstellt". Private Unternehmen könnten sich nicht an dem Kommunalunternehmen beteiligen.

Die von Röder und Mösl genannten Vorteile eines Kommunalunternehmens sowie die Tischvorlage mit dem bereits detailliert ausgearbeiteten Fahrplan bis zur Fusion Ende nächsten Jahres überzeugten die Mehrheit im Saal nicht. Als es darum ging, das weitere Vorgehen zur Umfirmierung in ein gemeinsames Kommunalunternehmen "zustimmend" zur Kenntnis zu nehmen, wie es im Beschlussvorschlag des Tagesordnungspunktes hieß, verweigerte sich Puchheims Bürgermeister Norbert Seidl (SPD). Er habe kein Mandat seines Stadtrates, zuzustimmen. So sah das auch eine Mehrheit der Versammlung, so dass Röder den Beschlusstext umformuliert zur Abstimmung stellen musste. Dem stimmten alle Verbandsräte zu, doch war ein gewisses Misstrauen der Versammlung gegenüber der AV-Führung zu spüren.

Nach dem Zeitplan sollen sich im zweiten und dritten Quartal die Stadt- und Gemeinderäte mit der Fusion befassen, und in genau einem Jahr sollen die Verbandsräte der Zweckverbände dem Übergang in ein Kommunalunternehmen zustimmen.

© SZ vom 12.12.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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