Urteil:Spielautomaten-Betrüger müssen ins Gefängnis

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Die Brucker Spielhalle "Playhouse" war auch von den Manipulationen an Spielautomaten betroffen. (Foto: Carmen Voxbrunner)

Landgericht München II verhängt gegen die beiden Hauptverantwortlichen je fünf Jahre Haft-, gegen zwei Mittäter Bewährungsstrafen. Der Schaden und die Zahl der Fälle sind gegenüber der Anklage deutlich reduziert.

Von Ariane Lindenbach, Fürstenfeldbruck

Ein Freispruch, zwei Bewährungsstrafen und zweimal fünf Jahre Gefängnis: Mit diesem Urteil ist ein Prozess wegen groß angelegten Betrugs in Spielhallen vor dem Landgericht München II zu Ende gegangen. Die Bande trat vor allem in Spielotheken in Fürstenfeldbruck und Olching sowie München auf. Das Gericht sah den bandes-und gewerbsmäßigen Computerbetrug der 30 bis 55 Jahre alten Männer als erwiesen an - allerdings nicht in den angeklagten 350 Fällen, sondern lediglich in höchstens 37; auch die Schadenshöhe wurde von mehr als einer halben Million Euro auf rund 50 000 herabgesetzt. Der mit 28 Jahren Jüngste auf der Anklagebank wurde aufgrund seiner Ohren entlastet und freigesprochen.

Für die Richter hatte sich im Prozessverlauf erwiesen, dass Muammer S. und Özcan S. im Mai 2019 zunächst in einer der betroffenen Brucker Spielotheken, im Playhouse oder den Arcaden, Mustafa I. angesprochen hatten. Der nicht vorbestrafte, heute 47-Jährige war dort Stammgast und kannte das Personal. Mit seiner Hilfe kundschafteten die Angeklagten aus, welche Mitarbeiter der Spielhallen für eine entsprechende Honorierung bereit wären, bei dem Betrug mitzumachen - indem sie beispielsweise nicht so genau hinsahen, wenn ein Spielautomat sehr oft hintereinander hohe Geldbeträge auszahlte. Der Anklage zufolge schlossen sich auch Ahmet T. und Mustafa S., der Sohn von Özcan S., dem Trio an.

Der 28-jährige Mustafa S. war aufgrund von Videoaufzeichnungen unter Verdacht geraten. Die Kameras sind so angebracht, dass sie die Spielenden an den Automaten seitlich oder von hinten aufnehmen. Aus dieser Perspektive wirkte ein Mann auf den Videos wie Özcan S.'s Sohn. Ein anthropologisches Gutachten, welches die Ohren der Person am Spielautomaten mit den Ohren des 28-Jährigen verglich, entlastete den fünften Angeklagten. Der Freispruch verstehe sich von selbst, unterstrich der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung. Mustafa S. erhält für die Durchsuchung seiner Wohnung und den sogenannten Vermögensarrest eines sechsstelligen Betrages eine Entschädigung; der Vermögensarrest erlaubt es, das Vermögen eines Betroffenen "einzufrieren".

"Es wäre der Verteidigung unbenommen geblieben, durch konstruktives Verhalten zu einem kürzeren Verfahren und milderen Strafen beizutragen", äußerte der Vorsitzende recht deutliche Kritik an der Strategie der insgesamt zehn Rechtsanwälte. Der Prozess mit einer 46 Seiten langen Anklageschrift hatte im Juli vergangenen Jahres begonnen und hätte innerhalb eines Monats beendet werden können, sofern die Angeklagten gestanden hätten.

Dazu war es aber nicht gekommen. Lediglich Mustafa I. hatte sich zu den Vorwürfen geäußert und seine Beteiligung gestanden. "Er ist der einzige, der Einsicht gezeigt und sich entschuldigt hat", hob der Vorsitzende Richter hervor. "Er hat die Mitangeklagten belastet und Aufklärungshilfe geleistet", auf seine Aussage stütze sich weitgehend die Verurteilung der Vier. Muammer S. und Özcan S. hätten im Frühjahr 2019 in Mustafa I. wegen seiner Spielsucht einen leicht zu gewinnenden Komplizen gefunden. Der 30-Jährige hatte in seinem letzten Wort beteuert, ein neues Leben begonnen zu haben.

Wegen all der strafmildernden Punkte verhängten die Richter gegen I. eine zweijährige Haftstrafe, die "gerade noch" für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden. Der 30 Jahre alte, ebenfalls nicht vorbestrafte Ahmed T. wurde zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt; er hatte bei dem Betrug nicht so lange mitgemacht. Die beiden Haupttäter, Muammer S. und Özcan S., müssen fünf Jahre ins Gefängnis.

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