Die Freude über die weiße Winterlandschaft wird bei Hausbesitzern zurzeit etwas getrübt. Denn sie sind in der Regel dafür verantwortlich, dass die Gehwege vor ihren Grundstücken passierbar sind. Außer sie beauftragen einen Hausmeisterservice - wie den von Wolfgang Wurmbauer aus Mittelstetten - oder wechseln sich mit Nachbarn ab. Schneit es, dann muss regelmäßig geräumt werden - und aktuell im Fall des Eisregens in Teilen des Landkreises hauptsächlich gestreut. Was genau zu beachten ist, regeln die Städte und Gemeinden in ihren Verordnungen. Wer die Pflicht missachtet, der muss schlimmstenfalls für die Folgen von Unfällen haften, wenn insbesondere ein Fußgänger ausrutscht und sich ein Bein bricht. Zudem drohen empfindliche Bußgelder. Jedenfalls theoretisch, denn viele Ordnungsämter drücken in der aktuellen Lage auch mal ein Auge zu.
Wintereinbruch in Fürstenfeldbruck:Frühschicht mit Schneeschaufel und Splitt
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Was die Räum- und Streupflicht in Städten und Gemeinden regelt, was sich der Chef des Winterdienstes in Fürstenfeldbruck wünscht und wer in Mittelstetten wirklich den Weg freimacht.
Von Stefan Salger, Fürstenfeldbruck
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