Zivilgericht München:Not-OP nach gynäkologischem Eingriff

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An der Kreisklinik Fürstenfeldbruck wurde die Patientin notoperiert. (Foto: Leonhard Simon)

Nach Komplikationen in einer Frauenarztpraxis bricht eine 44-Jährige zusammen und wird noch am selben Tag im Klinikum Fürstenfeldbruck wegen einer inneren Blutung notoperiert. Nun hat die Patientin ihre Ärztin verklagt.

Von Andreas Salch, Fürstenfeldbruck

Eine Gynäkologin aus dem Landkreis ist in einem Zivilverfahren vor dem Landgericht München II von einer Patientin zu Schadenersatz und Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt 60 000 Euro verklagt worden. Die 44-Jährige hatte die Ärztin wegen der Entfernung einer Spirale im März 2021 aufgesucht. Der Eingriff wurde wegen Komplikationen jedoch abgebrochen. Nachdem die Frau die Praxis verlassen hatte, bekam sie akute Kreislaufprobleme, zu Hause brach sie zusammen. Noch am selben Tag musste sie ins Klinikum Fürstenfeldbruck gebracht werden, wo sie wegen einer inneren Blutung notoperiert wurde. Der Chefarzt der Klinik habe ihr nach der OP gesagt, dass sie innerlich verblutet wäre, wäre sie nicht operiert worden, so die Frau. Knapp ein Jahr später kam es bei der Klägerin bei einer weiteren OP zu einer Teilentfernung des Uterus.

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