München/Puchheim:Messerstecher muss in die Psychiatrie

Lesezeit: 1 min

Schwurgerichtskammer erkennt Schuldunfähigkeit eines 24-jährigen Puchheimers wegen seelischer Erkrankung an

Von Ariane Lindenbach, München/Puchheim

Es ist paradox: Auf der einen Seite fühlt sich Daniel Z. äußerst schnell gestört, wenn er Geräusche von seinen Nachbarn vernimmt. Andererseits ist der 24-jährige Puchheimer immer wieder mit Nachbarn aneinandergeraten, weil er selbst auch nicht gerade leise ist. Vor knapp einem Jahr ist die Auseinandersetzung mit den Nachbarn deshalb in einem Mehrfamilienhaus in Puchheim eskaliert: Z. wurde so wütend, dass er auf einen Nachbar mehrfach mit einem langen Küchenmesser einstach. Der Mann überlebte nur dank einer Notoperation. Deshalb musste sich der Minijobber nun vor der Schwurgerichtskammer am Landgericht München II wegen versuchten Mordes verantworten. Am Mittwoch haben die Richter den 24-Jährigen freigesprochen. Sie stuften ihn nach der Einschätzung eines psychiatrischen Gutachters als schuldunfähig wegen seelischer Erkrankung ein und ordneten die Unterbringung in der Psychiatrie an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Schon seit dem Angriff auf seinen Nachbarn Ende Juli vergangenen Jahres ist der 24-Jährige im Isar-Amper-Klinikum München-Haar untergebracht. Wie in dem Prozess bekannt wurde, befand sich Z. auch vor der Messerattacke mehrfach in psychiatrischer Behandlung, nachdem er sich mit Nachbarn gestritten hatte. In der Verhandlung vor der Schwurgerichtskammer erklärte der Angeklagte, seine Nachbarn hätten ihn seinerzeit gehetzt, inzwischen wolle er nur seine Ruhe, beantwortete er die Frage eines Richters.

Für die Schwurgerichtskammer unter Vorsitz von Thomas Bott allerdings stand nach vier Verhandlungstagen fest, dass Daniel Z. seinen 36 Jahre alten Nachbarn aus völlig nichtigem Anlass - er war genervt von dem Lärm, den dieser angeblich verursacht hatte - angegriffen hatte. Und zwar hatte er den 36-Jährigen zunächst hinterrücks mit einem Pfefferspray überrascht, dann zu Boden gerungen und dort sieben Mal mit dem mindestens 15 Zentimeter langen Küchenmesser zugestochen. Dabei traf der Angeklagte auch einen Lungenflügel. Der 36-Jährige überlebte nur, weil zwei Nachbarn die Attacke beendeten und sofort einen Krankenwagen riefen.

Wie der 36-Jährige vor Gericht erklärte, hatte er zunächst den Eindruck, den überraschenden Angriff "recht gut eingesteckt" zu haben. Doch inzwischen sind die

Spuren erkennbar: Als die Ladung zu der Gerichtsverhandlung kam, habe er "eine Krise bekommen". Seither ist der Mann krankgeschrieben und in psychologischer Behandlung.

© SZ vom 07.07.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: