Fürstenfeldbruck:Höchstalter für Jugendbeiräte soll steigen

Der aktuelle Stadtjugendrat nach den Wahlen von 2022: Von links vorne der Vorsitzende Korbinian Butterer, Fabian Eckmann, Valentin Eckmann,Emily Reeb und Leevi Raff. Hinten von links Stadtrat-Jugendreferent Quirin Droth, Stadtjugendrätin Veronika Droth und der damalige Oberbürgermeister Erich Raff. (Foto: Stadt Fürstenfeldbruck)

Fachausschuss spricht sich einstimmig für Anhebung der Grenzen auf 23 beziehungsweise 24 Jahre aus.

Von Stefan Salger, Fürstenfeldbruck

Kandidaten für den Stadtjugendrat sowie die Wahlberechtigten dürfen künftig älter sein. Das empfiehlt der Jugendausschuss einstimmig dem Stadtrat. Mit dem Beschluss über die Anhebung der Altersgrenze folgte er einem Antrag des Gremiums, das die Interessen jugendlicher Fürstenfeldbrucker vertreten soll. Wenn der Stadtrat erwartungsgemäß zustimmt, wird das Alter der Wählbaren von derzeit 21 auf 23 Jahre sowie das Alter der Wahlberechtigten von derzeit 22 auf 24 Jahre erhöht.

In der Folge ändern sich die beiden Altersgruppen, die bislang in 14- bis 17-Jährige sowie 18- bis 21-Jährige aufgeteilt sind. Künftig sind es 14- bis 18-Jährige sowie 19- bis 23-Jährige. Der Stadtjugendrat begründete sein Anliegen unter anderem damit, dass man sich damit den gängigen Regelungen in anderen Kommunen im Landkreis und Bayern angleiche. Die EU definiere zudem die Jugend bis zum Alter von 29 Jahren. Die Beteiligung im Stadtjugendrat bedeute auch für mehr Menschen eine niedrige Eintrittsschwelle in die Kommunalpolitik und eine Erweiterung der demokratischen Teilhabe. Die Änderungen der Stadtjugendratssatzung sollen zum Juni 2024 in Kraft treten.

Namens des elfköpfigen Gremiums hatten den Antrag der Vorsitzende Korbinian Butterer unterzeichnet sowie seine Stellvertreter Benedikt Bucher und Veronika Droth. Letztmals gewählt worden ist im Oktober 2022, die jeweils zweijährige Amtszeit begann am 1. Januar 2023. Insgesamt waren zu diesem Zeitpunkt 2935 Fürstenfeldbrucker Jugendliche im Alter zwischen 14 bis 21 Jahren wahlberechtigt. Die Wahlbeteiligung lag bei etwa 3,3 Prozent.

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