Jesenwang/München:Neunjähriger Bub missbraucht

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Ein 32-jähriger Mann muss sich vor dem Landgericht verantworten. Der einschlägig vorbestrafte Kraftfahrer hat sich in seiner Wohnung in Jesenwang an einem Kind vergangen und danach selbst angezeigt

Von Andreas Salch, Jesenwang/München

Ein wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern einschlägig vorbestrafter Kraftfahrer aus Jesenwang muss sich erneut vor dem Landgericht München II verantworten. Der 32-jährige Angeklagte räumte am m Dienstag vor der 1. Jugendkammer ein, dass er im April 2014 einen damals erst neun Jahre alten Buben in seinem Zimmer in Jesenwang sexuell missbraucht habe. "Ich kann nicht sagen, warum ich es getan habe", erklärte der Kraftfahrer.

Das mutmaßliche Opfer hatte der Mann über seinen Chef kennengelernt, der mit den Eltern des Buben befreundet ist. Ende April 2014 trafen sich der Angeklagte und der Bub zufällig in einem Fachgeschäft in Fürstenfeldbruck. Angeblich soll der Neunjährige freiwillig mit dem Kraftfahrer in dessen Audi nach Jesenwang gefahren sein, um dort mit ihm auf einer Spielekonsole zu spielen. Als sich der 32-Jährige mit dem Kind in seinem Zimmer befand, versperrte er die Türe. Den Schlüssel steckte er laut Anklage der Staatsanwaltschaft in seine Tasche.

Nachdem die beiden eine Weile gespielt hatten, soll der Kraftfahrer dem Buben gesagt haben, er habe von dessen Mutter eine SMS bekommen. Er solle in die Hose ihres Sohnes schauen. Daraufhin ließ das Kind es zu, dass der 32-Jährige seine Hose teilweise herunterzog. Anschließend verging sich der Kraftfahrer an dem Buben "über einen Zeitraum von mehreren Minuten", wie es in der Anklage der Staatsanwaltschaft heißt. Als er die Hose des Neunjährigen heruntergezogen habe, so der Kraftfahrer, sei er sich bewusst geworden, "dass ich gerade richtig Scheiße baue". Nach der mutmaßlichen Tat habe er dem Buben ein Spielzeug gekauft und ihm gesagt, "dass es nichts der Mama sagen soll". Wenige Tage nach dem Übergriff erstattete der 32-Jährige Selbstanzeige bei der Polizei.

Im April 2006 hatte das Landgericht Kempten den Kraftfahrer in einem anderen Zusammenhang wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in 35 Fällen zu fünf Jahren Haft verurteilt. Im Dezember 2013 kam es zu einer weiteren Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in drei Fällen. Vor dem Amtsgericht Gelsenkirchen wurde der 32-Jährige hierfür zu einem Jahr und zehn Monaten Haft verurteilt. Das Urteil wurde zwei Tage nach der mutmaßlichen Tat wegen der der Kraftfahrer sich nun vor der Jugendkammer am Landgericht München II verantworten muss, rechtskräftig.

Seit Oktober 2014 lasse er sich auf seinen Wunsch chemisch kastrieren, sagte der Angeklagte bei seiner Vernehmung. "Ich bin sehr froh, dass ich diesen Schritt gegangen bin", fügte der 32-Jährige hinzu. Er bekomme in regelmäßigen Abständen eine Spritze mit einem speziellen Wirkstoff. Dieser habe zur Folge, dass er sich nicht so sehr auf Kinder konzentriere und "zu seiner Homosexualität stehen" könne. Das sei früher nicht der Fall gewesen. Sein Vater, ein ehemaliger Soldat der Nationalen Volksarmee der DDR, habe dies nicht akzeptiert, sagte der 32-Jährige. Im Alter von zwölf Jahren sei er auf dem Nachhausweg von der Schule von zwei Jugendlichen im Alter von 16, 17 Jahren auf einer Bahnhofstoilette vergewaltigt worden, berichtete der Angeklagte. Seither lasse er keine körperliche Nähe mehr zu. Gleichwohl habe er einen Partner, der auf ihn warte, so der 32-Jährige. "Wenn ich rauskomme, steht der Hochzeitstermin schnell an." Auf die Frage der Vorsitzenden der 1. Jugendkammer, Richterin Regina Holstein, wie er sich seine Zukunft vorstelle, antwortete der Angeklagte, er wolle nach der Haftstrafe, die er für die Tat in Jesenwang zu erwarten habe, "komplett bei Null anfangen".

Auf Antrag des Verteidigers des Kraftfahrers, Rechtsanwalt Guntram Marx, kam es zu einem Rechtsgespräch. Dabei verständigte er sich mit Gericht und Staatsanwaltschaft darauf, dass sein Mandant bei einem vollumfänglichen Geständnis zu einer Gefängnisstrafe zwischen dreieinhalb und höchstens vier Jahren verurteilt wird. Der Prozess dauert an.

© SZ vom 10.08.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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