Bei der Krankmeldung:Elektronische Krankschreibung ersetzt "Gelben Schein"

Ausgedient hat die AU-Bescheinigung seit Einführung der elektronischen Variante. (Foto: Alexander Heinl/dpa)

Gesetzlich Versicherte sparen Porto, der Arbeitgeber muss die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei der Krankenkasse selbst abrufen.

Zum Jahresbeginn ist der "gelbe Schein" für die Krankschreibung durch ein digitales Verfahren ersetzt worden: Die elektronische Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung (eAU). Wie die Krankenkasse DAK-Gesundheit Fürstenfeldbruck erklärt, wird die Meldung von den Arztpraxen oder Krankenhäusern elektronisch direkt an die Krankenkassen übermittelt. Dort müssen Arbeitgeber die Daten selbst abrufen. Patientinnen und Patienten sparen so laut DAK Porto und Zeit, da sie die Bescheinigung nicht mehr weiterleiten müssen. Verantwortlich für die Übermittlung seien Ärztinnen und Ärzte. So könne es grundsätzlich nicht mehr zu einer verspäteten Meldung, zum Verlust von Krankengeldverlust oder Schwierigkeiten bei der Lohnfortzahlung kommen. Arbeitssuchende, Mini-Jobber und Privatversicherte erhalten weiterhin Papier-Ausdrucke. "Die eAU ist ein wichtiger Meilenstein in der Digitalisierung", sagt Katharina Weiss von der DAK. Der Datenschutz sei dabei gewährleistet. Arbeitnehmer sind weiterhin verpflichtet, das Unternehmen umgehend über die Arbeitsunfähigkeit zu informieren und diese ärztlich feststellen zu lassen.

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