Fürstenfeldbruck:Anmelden für Olympia-Gedenken

Der zerstörte Hubschrauber des Bundesgrenzschutzes auf dem damaligen Flugplatz Fürstenfeldbruck. (Foto: dpa)

Auch interessierte Bürgerinnen und Bürger können an der Veranstaltung am 5. September im Fliegerhorst teilnehmen.

Von Stefan Salger, Fürstenfeldbruck

In gut einem Monat findet im Fliegerhorst die Gedenkveranstaltung für die Opfer und deren Angehörige sowie die Überlebenden des Attentates auf die israelische Olympiamannschaft von 1972 statt. Mit dabei sein können am Montag, 5. September, von 15 Uhr an am Alten Tower auch interessierte Bürgerinnen und Bürger, die sich allerdings bis Dienstag, 9. August, anmelden müssen.

Veranstalter sind die Bundesrepublik Deutschland, der Freistaat Bayern und der Landkreis Fürstenfeldbruck. Seit dem 25. Jahrestag 1997, mit Errichtung der Gedenkstätte im Jahr 1999, richtet der Landkreis Fürstenfeldbruck jedes Jahr am 5. September eine Gedenkveranstaltung aus. Die Betroffenheit in der Landkreisbevölkerung sei auch 50 Jahre nach dem schrecklichen Attentat noch immer spürbar, heißt es in einer Mitteilung des Landratsamts.

Die Organisation hat in diesem Jahr federführend das bayerische Innenministerium übernommen. Aus organisatorischen Gründen ist vorab eine Registrierung erforderlich. Wer kommen möchte, kann sich im Landratsamt unter Telefon 08141/519-395 ein Registrierungsformular zuschicken lassen. Dieses kann auch unter www.lra-ffb.de (Startseite/ Aktuelles/ Gedenkveranstaltung) heruntergeladen, ausgedruckt, ausgefüllt und an das Landratsamt, Büro Landrat, Münchner Straße 32, 82256 Fürstenfeldbruck (oder per E-Mail) zurückgeschickt werden. Die angegebenen Daten werden zum Versand der personalisierten Einladung an das Innenministerium weitergegeben. Einladungen werden nur verschickt, solange Kapazitäten zur Verfügung stehen. Ein Anspruch auf eine Einladung bestehe nicht, heißt es. Das Landratsamt Fürstenfeldbruck weist ausdrücklich darauf hin, dass nach Erhalt der Einladungskarte und des persönlichen Zugangscodes die Teilnahme gegenüber dem Innenministerium nochmals bestätigt werden muss.

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