Obdachlosigkeit:Eichenau muss Familie eines Geflüchteten unterbringen

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Eichenau muss für die Unterbringung der nachgezogenen Familie eines anerkannten Asylbewerbers aus Jemen sorgen. (Foto: Carmen Voxbrunner)

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof weist die Beschwerde der Kommune zurück. Diese ist für nachgezogene Familienangehörige zuständig, wenn diese obdachlos sind.

Von Peter Bierl, Eichenau

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Beschwerde der Gemeinde Eichenau zurückgewiesen und bestätigt, dass die Kommune für die Unterbringung der nachgezogenen Familie eines anerkannten Asylbewerbers aus dem Jemen in einer Obdachlosenunterkunft zuständig ist. "Der Bayerische Flüchtlingsrat würde sich wünschen, dass der Bürgermeister nun nach einer Möglichkeit sucht, die gesamte Familie unterzubringen und damit die Trennung der Ehefrau und der Kinder vom Ehemann zu beenden", sagte dessen Sprecher Stephan Dünnwald. Bürgermeister Peter Münster (parteifrei) erklärte, die Familie sei inzwischen in einer Obdachlosenunterkunft untergebracht. Der Vater, der in einer Unterkunft des Landkreises lebt, suche nach einer gemeinsamen Wohnung.

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