Das Verwaltungsgericht in München hat entschieden, dass die Gemeinde Eichenau eine Familie aus Jemen unterbringen muss, weil diese obdachlos ist. Bürgermeister Peter Münster (FDP) kündigte an, gegen das Urteil Beschwerde einzulegen. Ihm geht es darum zu klären, wer für Obdachlose zuständig ist, die im Rahmen der Familienzusammenführung in die Bundesrepublik kommen. Er kritisiert, dass Bund und Freistaat es vermieden haben, solche Fälle zu regeln und die Kosten auf die Kommunen abwälzen. "Der Bund hätte für solche Menschen schon seit Jahren eigene Erstaufnahmeeinrichtungen aufbauen müssen", sagt er. Nun müsse der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Sache klären.
Familiennachzug:Eichenau muss Obdachlose aus Jemen unterbringen
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Die Kommune sei für die Familie zuständig, erklärt ein Gericht. Der Bürgermeister kündigt eine Beschwerde an. Er wirft Bund und Freistaat vor, die Verantwortung auf die Kommunen abzuwälzen.
Von Peter Bierl, Eichenau
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