Fürstenfeldbruck:Teure Angelpartie

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Wer einen dicken Fisch aus dem Wasser zieht, sollte im Besitz eines gültigen Angelscheins sein. (Foto: Johannes Simon)

Amtsgericht verurteilt 50-Jährigen wegen Fischwilderei zu einer Geldstrafe von 3500 Euro.

Von Ariane Lindenbach, Fürstenfeldbruck

Wer fischen will, der braucht in Bayern einen gültigen Angelschein. Ohne die Genehmigung kann es teuer werden: Verstöße werden mit Geld- oder Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren geahndet. Das alles dürfte ein 50 Jahre alter Mann aus dem westlichen Landkreis gewusst haben, als er im April vorigen Jahres mit zwei Bekannten und entsprechender Ausrüstung am Ufer der Maisach angelte und dabei beobachtet wurde. Denn der Mann war früher einmal Mitglied in einem Fischereiverein gewesen. Ein Richter am Amtsgericht Fürstenfeldbruck jedenfalls hatte keinerlei Anlass, die Zeugenaussage von Vater und Sohn - Letzterer ebenfalls aktiv im selben Klub - anzuzweifeln. Basierend auf deren Beobachtung verurteilte der Richter den 50-Jährigen wegen Fischwilderei zu einer Geldstrafe von 3500 Euro.

Der Angeklagte streitet den Vorwurf ab

"Ich war an dem Tag in meinem Garten", erklärt der Angeklagte zu Beginn der Verhandlung und streitet damit den Vorwurf der Staatsanwaltschaft ab. Er habe es gar nicht nötig, illegal zum Fischen zu gehen, unterstreicht er. Schließlich sei er bis vor drei Jahren, als er schwer erkrankte, selbst Mitglied des örtlichen Fischereivereins gewesen. "Ich habe die ganze Fischerhütte gebaut, ehrenamtlich", betont der Mammendorfer mit handwerklicher Ausbildung. Zur Untermauerung seiner Aussage verweist er auf Videoaufzeichnungen, die am fraglichen Tag etwa zur Tatzeit zwischen 16 und 16.30 Uhr in seinem Schrebergarten gemacht wurden; seit eines Einbruchs habe er die Anlage dort aufgebaut.

Doch laut der ermittelnden Polizistin ist so eine Aufzeichnung kein verlässlicher Beweis: "Es ist ein Zeitstempel auf diesen Videos, aber ob die tatsächlich stimmen, konnte ich nicht überprüfen." Wie die Beamtin weiter ausführt, ist der Schrebergarten des Angeklagten nur wenige Minuten zu Fuß entfernt von jener Stelle an der Maisach, wo er vor ziemlich genau einem Jahr von Vater und Sohn beim Angeln gesehen wurde.

Die beiden, die den Angeklagten damals bei der Polizei angezeigt hatten, bestätigen ihre frühere Aussage. Übereinstimmend berichten die Zeugen, die an jenem Samstagnachmittag selbst angelten, wie sie den Mammendorfer sozusagen in flagranti erwischten. "Er hat gekurbelt", schildert der Vater, der den Angeklagten am anderen Ufer aus etwa zehn Metern Entfernung mit einer Angel in der Hand und dem Köder im Wasser gesehen hat. "Ich habe mich geärgert. Ich zahl' einen Haufen Geld, und die andern ziehen die Fische da raus", erklärt er seine Motivation für die Anzeige. Auf die Begleiter des Angeklagten hatten weder Vater noch Sohn geachtet.

Wie der Vorsitzende Richter Martin Ramsauer darlegt, kommt auch eine etwas spätere Tatzeit, 16.30 bis 17 Uhr, in Betracht: Die Videoaufzeichnung im Schrebergarten endet um 16.26 Uhr, die Zeugen waren aber bis etwa 17 Uhr beim Fischen. Entsprechend wertet auch der Staatsanwalt die Beweise. Unter Berücksichtigung des mit 14 Voreintragungen gefüllten Strafregisters und einer Vorstrafe beantragt er eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 40 Euro. "Das Gericht hat hier keinen Zweifel, dass der Angeklagte in der Maisach gefischt hat", sagt der Richter in seiner Urteilsbegründung. Er verhängt allerdings eine Einzelstrafe, da unklar ist, ob die Vorstrafe schon bezahlt wurde.

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