Verwaltungsgericht:Seit Jahren im Clinch

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Wolfgang Waschkowski betreibt in Rudelzhausen eine Wildtierauffangstation (Im Bild: Die Tierauffangsstation in Freising). Das Landratsamt will ihm die Erlaubnis entziehen. (Foto: Marco Einfeldt)

Der frühere Kreisvorsitzende des Landesbundes für Vogelschutz scheitert mit einer Klage gegen das Landratsamt.

Von Peter Becker, München/Rudelzhausen

Seit Jahren liegt Wolfgang Waschkowski, ehemals Vorsitzender der örtlichen Gruppe des Landesvogelschutzbundes, mit dem Freisinger Landratsamt im Clinch. Dieses möchte ihm die Erlaubnis zum Betreiben einer Wildtierauffangstation- und pflegestation bei Rudelzhausen entziehen. Dagegen erhebt Waschkowski ebenso Klage wie gegen die Wegnahme eines Steinmarders. Das Münchner Verwaltungsgericht wies am Mittwoch seine Klagen zurück, wie es dies in der Vergangenheit schon oft getan hat.

Waschkowski kam, obwohl sein persönliches Erscheinen angeordnet war, nicht zur Verhandlung. Offenbar erlaubt dies sein gesundheitlicher Zustand nicht. Dem Vorsitzenden Richter liegt ein Attest vor, in dem ein Arzt Waschkowski bescheinigt, dass er den Termin nicht wahrnehmen könne. Allerdings ohne Diagnose, was beim Vorsitzenden Richter und Ingo Schwarz als Vertreter des Landratsamts Stirnrunzeln verursachte. Letzterer hätte wegen Waschkowskis Unbotmäßigkeit gerne ein Ordnungsgeld verhängt gehabt. Darauf verzichtete der Vorsitzende Richter mit der Begründung, er habe diesen geladen, um eventuell einen Vergleich zustande zu bringen. Hätte Waschkowski die Vorfälle der vergangenen Jahre aber erläutern sollen, hätte er bei seinem Nichterscheinen ein Ordnungsgeld verhängt.

Das Landratsamt wirft Waschkowski vor, die Tiere nicht artgerecht zu halten. Vor Jahren hatte das Freisinger Veterinäramt mit Spezialisten der Ludwig-Maximilians-Universität die Volieren der Station untersucht und erhebliche Mängel festgestellt. Es gab Auflagen, die Waschkowski jedoch nicht erfüllte. Über die Vorschläge von Experten setzte er sich stets hinweg. Für Schwarz und Ulrike Schweinzer vom Freisinger Veterinäramt ist jedenfalls das Maß voll. Ziel so einer Auffangstation solle es sein, verletzte Tiere wieder gesund zu pflegen, um sie später wieder auszuwildern, sagte Schwarz. Er wirft Waschkowski vor, Tiere künstlich am Leben gehalten und so ihr Leiden verlängert zu haben.

Die Behörden haben auch einen Steinmarder mitgenommen

Ein Teil der Vögel, die Waschkowski hielt, wurde eingeschläfert, ein anderer in eine Auffangstation bei Regenstauf gebracht. Schwarz schilderte Waschkowski als Menschen, der sich stets den Auflagen des Landratsamt widersetzt habe und nicht kooperativ gewesen sei. Dass Experten seine Vögel regelmäßig begutachten sollten, verweigerte er. Rechtsanwalt Klaus Aigner, der Waschkowski vertritt, begründete dies damit, dass sein Mandant der Auffassung sei, dass die Tiere solche "Menschenaufläufe" nicht gewohnt seien und sie unter Stress gesetzt würden.

Auch ein Steinmarder wurde Waschkowski von den Behörden weggenommen. Er sei voller Flöhe gewesen, sagte Schwarz. Ulrike Schweinzer vom Veterinäramt fügte hinzu, dass das Tier ein ungewöhnliches Verhalten gezeigt habe, das auf nicht artgerechtes Verhalten schließen lasse. Es sei während einer Besichtigung in seiner Voliere ständig im Kreis gelaufen. Jedes Schlüsselklappern habe den Marder dazu veranlasst, um Futter zu betteln. "Wie ein Pawlowscher Hund", sagte die Veterinärin. So ein Verhalten käme in freier Wildbahn nicht vor.

In seiner Urteilsbegründung will der Vorsitzende Richter ein Gesamtbild der juristischen Auseinandersetzung zeichnen. Bestand wird die mangelnde Kooperation Waschkowski mit den Behörden sein und dass dieser ein "fachliches Urteilsmonopol" für sich beansprucht, ohne ein Experte zu sein. Anwalt Aigner sagte, sein Mandant, habe sein drei Jahren kein Tier mehr angenommen. Waschkowskis Wunsch sei, die Konzession für die Tierstation einfach auslaufen zu lassen.

© SZ vom 11.10.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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