Streit um Vogelfutter:"Das geht nicht mit der Tagespost"

Tierschützer will Küken an Greifvögel verfüttern, doch das Landratsamt stellt sich quer. Richter fordert Einigung

Peter Becker

Fleisch, Mäuse, Fisch und Rinderherzen stillen zwar den Hunger von Greifvögeln, sind aber nicht die beste Nahrung für die Tiere. Sie brauchen Ballaststoffe. Und die liefern Eintagsküken. Dafür braucht Wolfgang Waschkowski gemäß des Hygiene- und Tierbeseitigungsgesetzes eine Ausnahmegenehmigung des Landratsamtes Freising, das sich bislang aber geweigert hat. Denn Waschkowski, der bei Rudelzhausen eine Auffangstation für Greifvögel betreibt, sträubte sich, der Behörde gewisse Angaben zu machen. Nun zog er mit einer Untätigkeitsklage vor das Münchner Verwaltungsgericht. Doch die Verhandlung ist vertagt, weil Waschkowski die Angaben machte, die Ingo Schwarz, Leiter der Abteilung für Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten im Landratsamt, hören wollte. Eine außergerichtliche Einigung ist in greifbarer Nähe.

"Rauft's Euch zusammen", gab Vorsitzender Richter Dietmar Ettinger den Parteien mit auf den Weg. Waschkowski, der ehemalige Vorsitzende der Ortsgruppe des Landesvogelschutzbundes, und die Behörde liegen seit geraumer Zeit miteinander im Clinch, weil das Landratsamt einiges an der Auffangstation bemängelt hatte. Lange Zeit hatte Waschkowski seine Greifvögel mit Labormäusen gefüttert. "Doch die Bezugsquelle wurde mir gesperrt", sagte er vor Gericht. Waschkowski hätte nun im öffentlichen Handel Mäuse kaufen müssen - für einen bis 1,20 Euro pro Tier. "Das ist mir zu teuer", sagte Waschkowski, der im Juli 2012 beantragt hatte, Küken verfüttern zu dürfen.

Schwarz wollte wissen, wie groß der Bedarf sei, von welchem Lieferanten Waschkowski die Küken beziehen wolle, wie sie angeliefert und gelagert werden sollten. Als der diese Angaben nicht machen wollte, verweigerte das Landratsamt die Ausnahmegenehmigung. Schwarz gab zu, mit so einem Ansinnen noch nie konfrontiert gewesen zu sein. Insbesondere die Bezugsquellen und die Anlieferung der Tiere bereiteten ihm Kopfzerbrechen. "Das geht nicht mit der Tagespost", sagte er. Auch gebe es Betriebe, die die Küken lieferten, aber keine Zulassung hätten. Der Kläger begründete vor dem Verwaltungsgericht seine Verhaltensweise. Was die Menge der benötigten Küken angeht, könne er keine konkreten Angaben machen. Das hänge von der Jahreszeit, der Anzahl der Greifvögel und deren Appetit ab. "Etwa 50 bis 100", sagte er schließlich. Auch zur Bezugsquelle habe er zunächst keine Angaben machen können. "Das hängt vom Preis ab. Es ist ja alles noch in der Schwebe", gab Waschkowski an. Als mögliche Geschäftspartner nannte er eine Firma, bei der er früher Nahrung für Schlangen gekauft hatte, und eine Geflügelfarm bei Erding. Vorsitzender Richter Ettinger sagte, es sei nur zu seinem Besten, wenn er die Bezugsquelle nenne. Falls sein Geschäftspartner keine Zulassung habe, mache er sich unter Umständen strafbar. Schwarz sagte, Waschkowski stehe es jederzeit frei, den Anbieter zu wechseln.

Die Küken will er sich per Lieferservice schicken lassen. Dazu benötigt er ebenfalls den Firmennamen. Er muss überprüfen, ob dieser über eine Zulassung für die Transporte verfügt. Letzter strittiger Punkt war die Lagerung der Küken. Waschkowski will sie in einem Gefrierschrank aufbewahren. Er war der Ansicht, dass eine Veterinärin den Schrank bereits in Augenschein genommen habe. Es bedürfe seiner Ansicht nach keiner weiteren Begutachtung. Ettinger klärte Waschkowski auf, dass der letzte Ortstermin in einem anderen Zusammenhang stand. Daraufhin stimmte dieser einer erneuten Begutachtung zu.

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