Straßenerschließung:Ärgernis für die Anwohner

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Bei Straßen, mit deren Ausbau die Stadt vor mehr als 25 Jahren begonnen hat, kann sie die Anwohner bis März 2021 zur Kasse bitten, sofern die Arbeiten rechtzeitig abgeschlossen sind.

Von Birgit Goormann-Prugger, Freising

Eine Entscheidung des Landtags, wonach Kommunen für Straßen, mit deren Herstellung vor mehr als 25 Jahren begonnen wurde, nach dem 31. März 2021 keine Erschließungsbeiträge mehr erheben dürfen, stellt Freisings Stadtverwaltung vor Probleme. Die Sache war am Montag auch Thema im Finanzausschuss und ließ dort wegen seiner Komplexität so manchen Stadtrat ratlos zurück. Kurz zusammengefasst geht es laut Stadtdirektor Gerhard Koch nun darum, Ungerechtigkeiten, die durch die neue Regelung entstanden sind, soweit wie möglich abzumildern.

Erschließungsbeiträge haben nichts mit der Straßenausbaubeitragssatzung zu tun, die im Juni 2018 abgeschafft wurde. Ausbaubeiträge zahlte man bis dahin, wenn eine bereits erschlossene Straße ausgebessert und verschönert wird, wie das derzeit in der Freisinger Innenstadt der Fall ist. Für die Erschließung zahlt man, wenn eine Straße erstmals hergestellt wird, beispielsweise weil ein neues Baugebiet entsteht, das angefahren werden muss.

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Bisher war es so, dass Anwohner auch Jahre nach der ersten Herstellung der Straße dazu verpflichtet werden konnten, 90 Prozent der Kosten zu übernehmen. So erging es 2011 drei Anliegern am Acheringer Kirchenpoint, auf die Kosten in Höhe von 227 000 Euro zukamen. "Das betrifft oft Straßen in den eingemeindeten Ortsteilen von Freising wie Pulling oder Sünzhausen, die wir mit der Gebietsreform geerbt haben", erklärte Koch. "Erst war da nur ein Kiesweg, dann ist ein Baugebiet entstanden, dann kam eine Asphaltdecke drauf, aber ohne Frostschutz, Entwässerung und Beleuchtung. Denn erst dann gilt sie laut Gesetzgeber als fertig ausgebaut und das haben wir eben Stück für Stück erledigt", so Koch. Oft würden jahrelange Grunderwerbsverhandlung für einen Gehweg die endgültige Erschließung verzögern. Auch die Haushalts- und die Personallage der Stadt erlaubten es nicht, alle Straßenbaumaßnahmen innerhalb kürzester Zeit abzuwickeln. Mit der neuen Regelung soll nun alles anders werden.

Etliche Straßen müssten bis März 2021 fertiggestellt werden

Künftig, so Koch, gelte für eine 25 Jahre alte Straße die sogenannte Herstellungsfiktion. "Das bedeutet, die Straße ist schon seit vielen Jahren in Gebrauch, sie gilt als benutzbar, die muss man nicht mehr endgültig erschließen, also darf die Stadt dafür auch keine Beiträge erheben", so Koch weiter. Die Stadt besitzt laut Verwaltung 440 solcher Straßen, auch "Erschließungsanlagen" genannt. Davon sind 50 im Stadtgebiet und 35 in den Ortsteilen nur provisorisch hergestellt. Sie müssten alle bis zum 31. März 2021 fertiggestellt werden, wenn die Stadt dafür Erschließungsbeiträge erheben will. "Wir werden aber auf keinen Fall in blinden Aktionismus verfallen und die teuerste Straßen noch schnell ausbauen, um die Bürger zur Kasse zu bitten", versichert Koch. Das sei bei der angespannten personellen Situation im Tiefbauamt auch gar nicht zu stemmen. Für alle Straßen, die bis zum 31. März 2021 endgültig fertiggestellt werden können, müsse die Stadt aber sehr wohl Beiträge erheben. Das gilt beispielsweise für den Eichenweg und den Lohweg in Sünzhausen und die Stichstraße zur Johannisstraße in Freising.

Um die Belastung abzumildern, darf die Stadt Anwohnern von Straßen, die noch in der Zeit von April 2012 bis Dezember 2017 fertig wurden, eine Vorgabe des Gesetzgebers, bis zu 30 Prozent der Erschließungsbeiträge erlassen, was in vollem Umfang ausgeschöpft werden soll. "Verschonungsregelung" nennt sich das. Rückwirkend, wie im Fall der Straße am Kirchenpoint, gilt das indes nicht. Bereits gezahlte Beiträge werden auch nicht zurückerstattet. "Wo fängt man da an, wo hört man da auf, bis in welches Jahr geht man dann zurück?", fragte Koch. "Die eine faire Lösung wird es hier nie geben", sagte auch Oberbürgermeister Tobias Eschenbacher. Das Thema ist noch nicht vom Tisch, der Finanzausschuss hat den Vorschlag der Verwaltung gebilligt. Endgültig entscheiden wird der Stadtrat.

© SZ vom 16.01.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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