Schöffensitzung am Amtsgericht:Mit Marihuana und Ecstasy gehandelt

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Vor dem Freisinger Amtsgericht ging es um den Vorwurf des Betruges an einer Rentnerin, die um ihre gesamten Ersparnisse gebracht wurde. (Foto: Marco Einfeldt)

27-jähriger Neufahrner legt ein Geständnis ab und kommt mit einer Bewährungsstrafe davon. Bedingung des Deals am Amtsgericht ist, dass er ganz von seiner Drogensucht wegkommt.

Von Alexander Kappen, Freising

Die Liste der angeklagten Straftaten war lang. Insgesamt 32 Fälle hatte die Staatsanwaltschaft zusammengetragen, in denen ein 27-jähriger Mann aus Neufahrn Handel mit Marihuana, Amphetaminen und Ecstasy betrieben hatte. In der Schöffensitzung am Freisinger Amtsgericht drohte ein langwieriger Prozess. Durch sein vollständiges Geständnis ersparte der Beschuldigte allen Beteiligten jedoch "eine umfangreiche Beweisaufnahme mit vier Leitz-Ordnern", wie der Verteidiger betonte. Nach einer Verständigung zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung wurde der nicht vorbestrafte Angeklagte zu einem Jahr und acht Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt.

Zur Entscheidung standen am Ende lediglich noch drei Fälle. Bezüglich der restlichen Taten stellte das Gericht unter Vorsitz von Richter Manfred Kastlmeier auf Antrag der Staatsanwältin das Verfahren ein, weil sie bei der zu bildenden Gesamtstrafe nicht wesentlich ins Gewicht gefallen wären. So blieben letztlich zwei Gelegenheiten übrig, bei denen der Angeklagte Ende 2017 von einem Mann, gegen den ein gesondertes Strafverfolgungsverfahren läuft, jeweils 100 Gramm Marihuana gekauft hat. Zudem erwarb er von einem Unbekannten im November vergangenen Jahres 150 Ecstasy-Tabletten. Das gesamte Rauschgift war zum Weiterverkauf bestimmt, teilweise hat der Angeklagte die Drogen schon veräußert "und einen Gewinn von mindestens 1545 Euro erzielt", wie die Staatsanwältin sagte. Das restliche Rauschgift wurde bei einer Durchsuchung der Wohnung des 27-Jährigen sichergestellt.

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Der Angeklagte gab an, selbst bereits seit rund zehn Jahren regelmäßig Drogen zu konsumieren. Neben Marihuana und Ecstasy schnupfe und spritze er auch Speed. Nach einer Therapie vor ein paar Jahren war er zwischenzeitlich von den Drogen weg, fing dann aber an, vermehrt Alkohol, etwa Whisky, zu trinken und auch wieder Marihuana und Speed zu konsumieren. Ein Gutachten stellte eine Abhängigkeit von Cannabis und Amphetaminen fest. Nach der Wohnungsdurchsuchung sagte sich der 27-jährige weitgehend von den Drogen los und rauchte nur noch gelegentlich abends einen Joint. Auch bemühte er sich um eine Drogenberatung beim Verein Prop.

Das Gericht stellte eine positive Sozialprognose

Künftig muss er vollends die Finger von den Drogen lassen, das machte das Gericht zur Auflage für die ausgesprochene Bewährungsstrafe. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Der Verurteilte muss sich einem Abstinenzprogramm unterziehen und drei Urinproben pro Jahr auf eigene Kosten abgeben, um nachzuweisen, dass er wirklich clean ist. Das Urteil beruht auf einem sogenannten Deal, auf den sich die Prozessbeteiligten gleich zu Beginn der Verhandlung verständigt hatten. Darin stellte das Gericht bei einem vollständigen Geständnis eine Bewährungsstrafe von mindestens einem Jahr und drei Monaten und höchstens zwei Jahren in Aussicht. Die Staatsanwältin forderte in ihrem Plädoyer besagte zwei Jahre. Der Verteidiger beantragte "eine möglichst milde Strafe im Rahmen der Verständigung".

Das Gericht sah eine Bewährungsstrafe als vertretbar an. Zwar sei es ein besonders schwerer Fall des Drogenhandels, weil gewerbsmäßig betrieben. Auch gehe es um eine "erhebliche Menge und die Qualität des Rauschgifts war relativ hoch", so der Richter. Aber neben der Tatsache, dass er nicht vorbestraft sei, spreche für den Angeklagten das Geständnis und dass er vor allem schon sehr früh gegenüber der Polizei alles eingeräumt habe. Das Gericht stellte auch eine positive Sozialprognose: "Der Angeklagte hat eine Arbeitsstelle, wohnt mit seiner Freundin zusammen und hat schon Schritte unternommen, um von seiner Drogensucht wegzukommen."

© SZ vom 12.12.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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