Prozess:Fataler Blick aufs Handy

Lesezeit: 2 min

Eine 24-Jährige hat einen Frontalzusammenstoß verursacht, bei dem eine 66-Jährige ums Leben gekommen ist. Das Freisinger Amtsgericht verurteilt die Angeklagte zu sieben Monaten auf Bewährung.

Von Alexander Kappen, Freising

Es war nur ein kurzer Blick aufs Handy, versicherte die heute 24-jährige Angeklagte. Aber dieser hatte fatale Folgen. Während sie durch ihr Mobiltelefon abgelenkt war, geriet die junge Frau am Nachmittag des 1. Mai 2017 mit ihrem Auto auf der Kreisstraße FS 28 im Gemeindegebiet von Wang auf die Gegenfahrbahn und kollidierte frontal mit dem Auto einer 66-Jährigen, die noch am Unfallort starb. Das Freisinger Amtsgericht verurteilte die Auszubildende aus dem Landkreis Landshut am Montag wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten, die jedoch für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Zudem muss sie drei Monate ihren Führerschein abgeben und 2100 Euro Geldauflage an die Staatskasse zahlen.

Die geständige Angeklagte war am Tag des Unfalls auf der FS 28 zwischen Altfalterbach und Schweinersdorf unterwegs, als sie in einer Rechtskurve auf die falsche Spur geriet und den Zusammenstoß herbeiführte. Passanten verständigten die Polizei. Als sie am Unfallort die Angeklagte angesprochen habe, "hat sie sofort gesagt, dass sie die Fahrerin des anderen Fahrzeugs und schuld ist, weil sie aufs Handy geschaut hat", berichtete eine Polizistin als Zeugin in der Verhandlung. Die Frau sei "sehr aufgelöst" gewesen, "sie hat immer gesagt: "Ich bin schuld. Was kommt jetzt auf mich zu?"

Die technische Auswertung habe ergeben, "dass längere Zeit auf dem Handy herumgespielt wurde", sagte Richter Michael Geltl. Die Angeklagte gab an, vor der Fahrt Youtube auf ihrem Handy eingestellt zu haben. Darüber hörte sie Musik, während zeitgleich das Autoradio im Hintergrund lief. Während der Fahrt, so die Angeklagte, habe sie noch einmal angehalten, um etwas an einer App einzustellen. Auf der Weiterfahrt habe sie dann fälschlicherweise gedacht, eine Nachricht auf ihrem Mobiltelefon erhalten zu haben. Als sie nachschauen wollte, kam sie auf die Gegenfahrbahn.

"Jeder weiß, dass man das Handy nicht am Steuer benutzen darf"

Im Gerichtssaal entschuldigte sie sich bei den beiden Töchtern des Unfallopfers, die als Nebenklägerinnen an der Verhandlung teilnahmen: "Das war wirklich keine Absicht." Sie hatte den Töchtern vorher auch schon Briefe geschrieben, um sich zu entschuldigen, aber darauf keine Reaktion erhalten. "Die Briefe waren weder von Reue getragen, noch konnten meine Mandantinnen sie ernst nehmen", sagte die Nebenklageanwältin, "außerdem kamen sie viel zu spät". Die Angeklagte "hat ein Menschenleben genommen, weil sie während der Fahrt auf ihr gottverdammtes Handy geschaut hat". Die Anwältin forderte eine Strafe von zwölf Monaten, drei Monate Fahrverbot und eine Geldauflage von 3000 Euro. Staatsanwältin und Verteidiger beantragten neben dem Fahrverbot jeweils sieben Monate und 2000 Euro.

Der Richter lag mit seinem Urteil näher bei ihnen. Er ordnete dieses in die gängige Rechtssprechung ein. "Bei einer fahrlässigen Tötung, wenn man einen leichten Fehler macht, der jedem passierten kann, etwa wenn einen eine Mücke am Bein sticht, bekommt man eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen aufwärts." Wer sich ans Steuer setze und jemanden tot fahre, bekomme in der Regel eine Gefängnisstrafe ohne Bewährung, "weil niemand versteht, wenn man so jemanden frei rumlaufen lässt". Der vorliegende Fall sei "ein Zwischending", denn "jeder weiß, dass man das Handy nicht am Steuer benutzen darf, das ist hochgradig gefährlich". Das sei "schon nahe an der Trunkenheitsfahrt". Aber ganz so gravierend wie diese sei der Blick aufs Handy nicht. Zudem sei die Angeklagte nicht vorbestraft, von Anfang an geständig und habe bei dem Unfall selbst Verletzungen erlitten. Staatsanwältin und Verteidiger akzeptierten das Urteil. Die Nebenklageanwältin gab noch keine Erklärung dazu ab.

© SZ vom 21.08.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Straßenverkehr
:Abgelenkt

Verkehrsminister Scheuer startet eine Kampagne gegen den "Top-Killer im Straßenverkehr".

Von Ulrike Schuster

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: