Oktogon am Domberg:Oberbürgermeister Eschenbacher schaltet die Rechtsaufsicht ein

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Freisings OB Tobias Eschenbacher will die umstrittene Entscheidung des Stadtrats zum Oktogon beanstanden, da er sie für rechtswidrig hält. (Foto: Lukas Barth)

Da er die Ablehnung des Bauantrags für rechtswidrig hält, beantragt der OB ein Gutachten zur umstrittenen Stadtrats-Entscheidung. Der Architekt sagt, die Enttäuschung "sitzt tief".

Von Birgit Goormann-Prugger und Petra Schnirch, Freising

Noch sind die nötigen Unterlagen nicht beim Landratsamt eingegangen, mit denen Freisings Oberbürgermeister Tobias Eschenbacher (Freisinger Mitte) bei der Rechtsaufsicht die umstrittene Entscheidung des Stadtrats zum Thema Oktogon beanstanden lassen will. In der jüngsten Stadtratssitzung war der Bauantrag der Erzdiözese München und Freising zur Sanierung und Umgestaltung des Diözesanmuseums, die den Abriss des achteckigen Turmanbaus vorsieht, knapp mit 20:17 Stimmen abgelehnt worden.

"Wir sind noch nicht ganz fertig mit der Formulierung", sagte Eschenbacher. Die Unterlagen würden aber vermutlich in der nächsten Woche beim Landratsamt eingereicht. Dem Antrag müssten die Akten und eine Begründung beigelegt werden, warum das Stadtoberhaupt die Ablehnung des Bauantrags für rechtswidrig halte, erläuterte dazu Landratsamtssprecher Robert Stangl.

Eigentlich ist der Oberbürgermeister verpflichtet, Stadtratsbeschlüsse zu vollziehen

Grundsätzlich sei der Oberbürgermeister verpflichtet, Stadtratsbeschlüsse zu vollziehen, andererseits solle er aber auch nicht "sehenden Auges" rechtswidrigem Verwaltungshandeln Außenwirkung verleihen. Um ein gesetzmäßiges Vorgehen zu gewährleisten, enthalte der Artikel 59 der Gemeindeordnung nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht zur Beanstandung. Bei einem solchen Verfahren handele es sich um die Schlichtung eines innergemeindlichen Streits. Zu diesem Zweck erstelle die Kommunalaufsicht ein Rechtsgutachten. Nach dem eindeutigen Wortlaut der Gemeindeordnung entscheide auch in "Angelegenheiten des übertragenen Wirkungskreises", dazu gehöre in diesem Fall das Baurecht, die Rechtsaufsichtsbehörde.

Das Landratsamt werde aber auch die zuständige Fachaufsichtsbehörde, das ist die Regierung von Oberbayern, einschalten und sich an deren Einschätzung orientieren, so Stangl weiter. In der zuständigen Abteilung des Landratsamtes wird davon ausgegangen, dass nach Eingang der Beanstandung und Weiterleitung der Akten an die Bezirksregierung ein paar Wochen bis zu einer endgültigen Entscheidung vergehen können.

Architekt Peter Brückner gestand unterdessen, sein Team sei nach der Ablehnung des Bauantrags "gelähmt", die Enttäuschung "sitzt tief". Zweieinhalb Jahre lang habe das Büro an den Plänen gearbeitet und sie "auf allen Ebenen mehrfach diskutiert und kommuniziert". Ein Nein zu diesem Zeitpunkt sei "heftig". Er sehe in dem Projekt eine große Chance für Freising. Wie es jetzt weiter gehen wird, wisse er noch nicht.

© SZ vom 04.11.2017 / bt/psc - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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