Wenn im Moosburger Stadtrat und seinen Ausschüssen über Neubauprojekte und Nutzungsänderungen von Gebäuden diskutiert wird, wirft ein Thema immer wieder große Fragen auf: die nach der Anzahl der erforderlichen Stellplätze beziehungsweise deren Ausgestaltung. Und nicht selten heißt es dann, dass die aktuelle Stellplatzsatzung, obwohl "erst" fünf Jahre alt, nicht mehr zeitgemäß sei und einer Überarbeitung bedürfe. So hat die CSU-Stadtratsfraktion bereits im Mai dieses Jahres den Antrag auf eine Satzungsänderung schriftlich eingereicht. Und jetzt wollen auch die Freien Wähler eine Anpassung der aktuell gültigen Satzung vom 8. November 2017, für die sie nun ebenfalls einen Antrag gestellt haben.
"Unserer Ansicht nach sind insbesondere die nachzuweisenden Stellplätze nicht mehr ausreichend und zeitgemäß", schreibt der FW-Ortsvorsitzende Reinhard Lauterbach in einer Mitteilung. "Weiterhin beantragen wir, eine Regelung zu Fahrradstellplätzen aufzunehmen, die Ablösungsbeiträge anzupassen und die Gestaltung der Stellplätze genauer zu definieren."
Zum Thema Bestandschutz beantragen die FW, "dass ein Mehrbedarf an Stellplätzen bei einer Änderung oder Nutzungsänderung durch einen rechnerischen Vergleich zwischen dem Stellplatzbedarf und dem Altbestand ermittelt wird". Seien beim Altbestand nach damals gültigem Recht Stellplätze für das erforderliche Maß hergestellt worden, "sind diese auf den Mehrbedarf bei einer Änderung oder Nutzungsänderung anzurechnen", fordern die FW. Die bisherige Regelung habe in der Vergangenheit zu Interpretationsproblemen geführt.
Auch Regularien für Fahrradabstellplätze sollen in die Satzung aufgenommen werden
Zudem halten es die Freien Wähler für wichtig, "Fahrradstellplätze mit in die Stellplatzsatzung aufzunehmen". Als fahrradfreundliche Stadt, in der Erwachsene und Kinder in der Regel je mindestens ein Fahrrad besäßen, sei somit eine doppelte Anzahl Fahrradstellplätze gegenüber Autostellplätzen anzustreben. "Bei Mehrfamilienhäusern ab vier Wohneinheiten soll diese überdacht werden", so die FW. Wobei anzumerken ist, dass die Stadt Moosburg bereits seit Juni 2021 über eine Fahrradabstellplatzsatzung verfügt.
Was die Festlegung der Größe, Gestaltung und Ausstattung von Stellplätzen anbelangt, sind die aktuell gültigen Regelungen den Freien Wählern nicht detailliert genug. So fordern sie etwa, "für Stellplätze eine ausreichende Bepflanzung der Zufahrten und der Stellflächen vorzusehen". Die Flächen sollten möglichst unversiegelt oder mit wassergebundener Decke und breitflächiger Versickerung angelegt werden. Eine weiterer Forderung ist, Stellplatzanlagen mit mehr als zehn Stellplätzen durch Bäume und Sträucher zu gliedern. Dabei sei etwa für je zehn Stellplätze mindestens ein standortgerechter Baum zu pflanzen.
Die Ablösesumme für Parkplätze - also eine Ausgleichszahlung, wenn man die geforderten Stellplätze nicht nachweisen kann - möchten die Freien Wähler wegen gestiegener Baukosten ebenfalls anpassen. Die dadurch vereinnahmten Beträge "sollen für geschaffene öffentliche Park- und Besucherparkplätze verwendet werden", schlagen die FW vor. Der Ablösebetrag pro Stellplatz solle künftig 15.000 Euro betragen. "Im Geltungsbereich des für die Innenstadt festgelegten Umgriffs gilt eine reduzierte Ablösesumme in Höhe von 10.000 Euro je Stellplatz." Nach der aktuellen Satzung beträgt die Ablöse 6400 beziehungsweise 3200 Euro je Stellplatz.
Die aktuelle Regelung für Besucherstellplätze ist nach Ansicht der FW missverständlich
Um "Parkchaos in Wohngebieten zumindest zukünftig zu reduzieren", möchten die FW auch die Zahl der geforderten Stellplätze erhöhen: "Bei Einfamilienhäusern bis einschließlich 45 Quadratmeter Wohnfläche ist ein Stellplatz nachzuweisen." Ab 45,01 bis einschließlich 180 Quadratmetern sollen es zwei Stück sein, ab 180,01 Quadratmetern drei Stellplätze. "Bei Mehrfamilienhäusern und sonstigen Gebäuden mit Wohnungen, außer im Geltungsbereich des Innenstadtumgriffs, bis einschließlich 45 Quadratmeter Wohnfläche ist ein Stellplatz, ab 45,01 bis einschließlich 135 Quadratmetern sind zwei Stellplätze und ab 135,01 Quadratmetern drei Stellplätze nachzuweisen."
Die Regelung zu den Besucherstellplätzen ist nach Ansicht der FW missverständlich. Das wollen sie mit einer Anpassung der Satzung ebenso ändern, wie sie die in der Vergangenheit aufgetretenen Fälle verhindern wollen, in denen Stellplätze oder Garagen von Wohneinheiten abgetrennt und Wohneinheiten ohne Stellplätze oder Garagen veräußert wurden.