Wohn- und Ärztehaus in Moosburg:Zustimmung im dritten Anlauf

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Im Moosburger Rathaus und im Finanzausschuss arbeitet man eifrig an einem genehmigungsfähigen Haushaltsentwurf. (Foto: Marco Einfeldt)

Wegen der problematischen Verkehrssituation und zu schmaler Parkplätze ist das umstrittene Bauvorhaben an der viel befahrenen Landshuter Straße schon zweimal im Moosburger Bauausschuss gescheitert. Nun gibt dieser doch mit knapper Mehrheit sein Okay. Aber die Kritik verstummt nicht.

Von Alexander Kappen, Moosburg

Zweimal hatte der Bauausschuss des Moosburger Stadtrats das Vorhaben bereits abgelehnt. Einmal, im vergangenen Mai, aufgrund der unbefriedigenden Verkehrssituation. Und vergangenen September dann wegen der nicht eingehaltenen Stellplatzsatzung. Auch als der Antrag für den Neubau eines Wohn- und Ärztehauses mit zehn Wohnungen und einer Praxis an der Landshuter Straße 22 jetzt ein weiteres Mal auf der Tagesordnung stand, riefen im Bauausschuss nicht alle "Hurra!". Aber am Ende fand sich dann doch eine hauchdünne Mehrheit von 6:5 Stimmen, die sich für das gemeindliche Einvernehmen aussprach.

Dass die Verkehrssituation an der viel befahrenen Landshuter Straße samt der gegenüber liegenden Einmündung in die Stadtwaldstraße nicht zwingend geeignet ist, um hier eine Arztpraxis mit viel Publikumsverkehr zu errichten, war über die vergangenen Monate immer wieder im Gremium betont worden. Aber baurechtlich sei es eben kein Ablehnungsgrund, hieß es aus dem Moosburger Bauamt. Darum konzentrierte man sich in der Sitzung im September auf die Längsstellplätze entlang der Landshuter Straße - und die waren mit 2,20 Metern nicht breit genug. Nun hat die Planerin des Bauwerbers nachgebessert und im Bauausschuss zwei Varianten vorgestellt: eine mit Längsparkern auf Stellplätzen mit der geforderten Breite von 2,50 Metern und eine mit Senkrechtparkern. "Beide Varianten entsprechen unserer Stellplatzsatzung", betonte Bürgermeister Josef Dollinger (FW). Der Ausschuss empfahl die Variante mit Längsparkern, bindend ist diese Empfehlung aber nicht.

SPD-Stadtrat Gerd Beubl (SPD) missfällt die Verkehrssituation an der Landshuter Straße, er hätte für das Gebiet, bevor dort neue Wohnungen errichtet werden, gerne einen Bebauungsplan aufgestellt. (Foto: Marco Einfeldt)

"Mir gefällt weder die eine noch die andere Variante", sagte Gerd Beubl (SPD). Er wurde nicht müde, auf die problematische Verkehrssituation hinzuweisen, wegen der er dem Antrag letztlich auch nicht zustimmte. Zusammen mit der beschlossenen Bebauung auf einem angrenzenden Grundstück "entstehen in unmittelbarer Nachbarschaft zehn Wohneinheiten und eine Arztpraxis und noch mal 37 Wohneinheiten - und man sieht jetzt schon den Stau draußen auf der Straße". Bei solchen "intensiven Bauvorhaben vertun wir uns alles, wenn wir die nach Paragraf 34 des Baugesetzbuches behandeln und keinen Bebauungsplan drüber legen". Er stimmte, als später über die Bebauung auf dem Nachbargrundstück entschieden wurde, ebenfalls dagegen. "Wegen der Verkehrserschließung", so Beubl, "die Bebauung an sich ist schon in Ordnung".

Eine gemeinsame Ausfahrt der zwei Baugrundstücke ist nicht möglich

Dritter Bürgermeister Michael Stanglmaier (Grüne) dachte laut über eine gemeinsame Ausfahrt von den beiden zu bebauenden Grundstücken auf die Landshuter Straße nach, "dann braucht man an dieser Straße nicht fünf Ausfahrten nebeneinander". Eine gemeinsame Ausfahrt sei hier jedoch nicht möglich, erläuterte Bauamtsleiter Herbert Held. Grund sei, "dass dazwischen eine Stichstraße zu einem anderen Grundstück hinter führt, mit dessen Eigentümer es keine Einigung gegeben hat".

Die Anträge für einen Anlage mit 37 Wohneinheiten auf dem Nachbargrundstück - ein Doppelhaus, ein Dreispänner, vier Mehrfamilienhäuser zu je sechs Wohneinheiten und ein Achtfamilienhaus - gingen im Bauausschuss weitgehend problemlos durch. Aber nicht vollständig. In zwei Fällen gab es bei 6:6 Stimmen keine Mehrheit - und das nicht wegen der allgemein problematischen Verkehrssituation oder zu schmaler Autoparkplätze, sondern weil die Vorgaben der Fahrradstellplatzsatzung nicht korrekt erfüllt wurden. Immerhin mit der Lärmschutzwand an der Grenze zu benachbarten Tankstelle war die große Mehrheit einverstanden.

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