Maßvolles Bauen:Es bleibt bei den Einzelfallentscheidungen

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Die Einfahrt ins Viertel "Unteres Gereut", in dem so mancher Grundstückseigentümer gerne den Bebauungsplan ändern würde. (Foto: Marco Einfeldt)

Der Moosburger Bauausschuss lehnt eine Änderung des Bebauungsplans "Unteres Gereut" ab. Wer größer bauen will als derzeit erlaubt, muss das weiterhin explizit beantragen.

Von Alexander Kappen, Moosburg

Der Bebauungsplan Unteres Gereut ist im Bauausschuss des Moosburger Stadtrats immer wieder Thema. Schon vor Jahren wurde die Frage zum Politikum, ob man in dem Viertel nahe der Isar bei entsprechenden Anträgen Ausnahmen von den gültigen Festsetzungen des Bebauungsplans machen und vielleicht mehr und größere Häuser zulassen sollte. Der Wohnungsdruck war und ist hoch, Nachverdichtung bleibt ein Thema. Andererseits gilt es eben auch, nur ein verträgliches bauliches Wachstum zu billigen und den Charakter des Viertels zu wahren.

Vor sieben Jahren wurde im Stadtrat bereits die Frage aufgeworfen, inwiefern der Bebauungsplan aus dem Jahr 1999 noch den heutigen Anforderungen entspricht. Damals gewährte man auf Antrag eine Ausnahme und billigte ein zweites Haus auf einem Grundstück, auf dem laut Bebauungsplan nur eines zulässig gewesen wäre. Ein Grundstückseigentümer wollte die Sache jetzt grundsätzlich geklärt wissen und beantragte eine Überprüfung und Aktualisierung des Bebauungsplans. Ohne Erfolg, der Bauausschuss des Stadtrats lehnte das in seiner jüngsten Sitzung glatt mit zehn zu null Stimmen ab.

Damit folgte das Gremium der Empfehlung der Rathausverwaltung, die der Meinung ist, es sollte "an den Planungszielen für das Plangebiet aus dem Jahr 1999 festgehalten werden". Das ändert aus Sicht der Verwaltung aber nichts daran, dass man, wie bisher auch, eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans gewähren kann.

Nämlich dann, "wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern, die Abweichung städtebaulich vertretbar ist" und die Durchsetzung des Bebauungsplans "zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist". All diese Kriterien sah der Ausschuss in dem genannten Fall aus dem Jahr 2017 als gegeben an, in dem auch die Nachbarn der Befreiung explizit zugestimmt hatten.

"Man kann nicht blindwütig alles bebauen"

Die Regeln des Bebauungsplans aber grundsätzlich ändern oder aufweichen, das wollen die Ausschussmitlieder derzeit nicht, wie sie in der jüngsten Sitzung deutlich machten. "Ich kann die Verwaltungsvorlage bedingungslos befürworten", sagte Martin Pschorr (SPD), "man kann nicht blindwütig alles bebauen, was gerade möglich ist - und man hat ja auch so noch Spielräume". Verena Beibl (Grüne) schlug in dieselbe Kerbe: "Die Leute, die da leben, wissen, dass es einen Bebauungsplan gibt und nicht einfach ein großer Klotz nebenan gebaut werden darf - das macht ja auch den Charme dieses Viertels aus. Und wenn jemand eine Befreiung beantragt, dann behandeln wir das hier."

Keinen Widerspruch gab es auch aus der CSU, in deren Reihen vor sieben Jahren schon mal Stimmen laut geworden waren, wonach der Bebauungsplan von 1999 nicht mehr zeitgemäß sei. Vizebürgermeister Georg Hadersdorfer schloss sich im aktuellen Fall aber seinen Vorrednern an: "Ich sehe es genauso."

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