Kranzberg:Ziemlich geschrumpft

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Der Kranzberger See im schönen Ampertal hat angenehme Badetemperaturen. (Foto: Marco Einfeldt)

Statt der erhofften Fläche von 16 Hektar darf gerade mal einer aus dem Landschaftsschutzgebiet "Ampertal im Landkreis Freising" bei Kranzberg herausgenommen werden.

Von Peter Becker, Kranzberg

Ganz gehörig geschrumpft ist die Fläche, welche die Gemeinde Kranzberg dem Landschaftsschutzgebiet "Ampertal im Landkreis Freising" entnehmen darf. Ursprünglich waren 16,3 Hektar geplant gewesen, daraus ist jetzt gerade mal ein guter Hektar geworden. Der Planungsausschuss hat diesem Vorhaben jetzt zugestimmt und empfiehlt diese Entscheidung den übergeordneten Gremien Kreisausschuss und Kreistag.

Der Kranzberger Antrag stammt aus dem Jahr 2016. Zuletzt hatte der Planungsausschuss unter Landrat Josef Hauner (CSU) diesen im Mai 2019 abgelehnt. Die zu entnehmende Fläche war den Kreisrätinnen und Kreisräten zu groß. Dann kam die Pandemie und der Antrag blieb vorerst liegen. Erst 2022 folgte das Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit, der Naturschutzvereine, Behörden sowie entsprechender Fachstellen.

Moderates Wachstum soll in Kranzberg möglich sein

Der damalige Kreisrat Andreas Adldinger (CSU), selbst Kranzberger Gemeinderat, hielt seinerzeit ein Plädoyer für die beabsichtigte Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde. Demzufolge ging es der Kommune darum, gewissermaßen auf Vorrat Flächen zu schaffen, auf denen mittelfristig ein moderates Wachstum möglich sein sollte, was Wohnflächen und Gewerbeausweisung betrifft. Das damals tätige Gremium war von der Idee, Vorratsflächen für Wohn- und Gewerbebau zu schaffen, wenig begeistert. Nur kleinere Entnahmen, die zusammen etwas über einen Hektar ausmachen, hielten sie für konsensfähig.

So lautete jetzt der Vorschlag der Verwaltung. Die herauszunehmenden Flächen liegen "Am Hart", "Westlich der Aster Straße", in Giesenbach sowie nördlich des Kranzberger Sees. Beim letzteren Areal hegt das Wasserwirtschaftsamt Bedenken. In einer Stellungnahme spricht es sich gegen die Herausnahme aus, weil dieses im Überschwemmungsgebiet der Amper liegt.

Der Eingriff ins Überschwemmungsgebiet der Amper hat keine schweren Auswirkungen

Jörg Steiner von der Naturschutzbehörde des Landratsamts zerstreute diese Bedenken. Er hätte sie geteilt, begründete er dies, wenn das kleine Grundstück in einer Flutmulde läge. Eine Bebauung stelle kein Abflusshindernis für Wasser dar. "Der Eingriff in das Überschwemmungsgebiet hat keine schweren Auswirkungen", resümierte er.

Die Verwaltung weist in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass durch die Herausnahme einer Fläche aus einem Landschaftsschutzgebiet keineswegs Baurecht geschaffen werde. Diese räume nur ein rechtliches Hindernis auf dem Weg dorthin beiseite. Baurecht entstehe erst durch Planungen und deren Genehmigungen. Deshalb bestehe rechtlich kein Zusammenhang zwischen der Herausnahme einer Fläche aus einem Landschaftsschutzgebiet und einer Gefährdung des Überschwemmungsgebiets der Amper. Das Wasser könnte sich dort trotz einer Bebauung ungehindert ausdehnen. Außerdem handele es sich nur um eine geringe "verdrängte" Wassermenge.

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