Corona in der Kita:Skepsis bei Testpflicht für Kleinkinder

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Eine neue Verordnung verlangt, dass sich Kleinkinder vom 10. Januar an vor dem Besuch einer Kita testen lassen müssen. Ohne Nachweis werden sie nicht mehr betreut.

Von Charline Schreiber, Freising

In Kindertageseinrichtungen gilt von 10. Januar an eine Testnachweispflicht. Dies schreibt eine neue Verordnung im bayerischen Infektionsschutzgesetz vor. Ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zur Einschulung können Kinder nur betreut werden, wenn Eltern den Einrichtungen drei Mal wöchentlich einen Nachweis vorlegen, dass ihr Kind negativ auf das Coronavirus getestet wurde. In den Kitas sieht man die Regelung mit Skepsis.

Getestet werden die Kinder an festen Tagen, heißt es vom bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales: montags, mittwochs und freitags. Dafür stelle der Freistaat Bayern aktualisierte Berechtigungsscheine zur Verfügung, diese gibt es direkt bei den Einrichtungen, erklärt Robert Stangl, Pressesprecher des Landratsamts. Für Kinder in der Kindertagespflege werden sie von den Landratsämtern ausgestellt und an das Pflegepersonal gesandt. Pro Berechtigungsschein würden zehn Selbsttest-Kits ausgehändigt, sagt Stangl. Insgesamt vier Scheine geben die Einrichtungen bis zum 31. März aus.

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Weil die Testungen zuhause und auf eigene Verantwortung ausgeführt und somit nicht von Fachpersonal beaufsichtigt werden, können keine offiziellen Bescheinigungen als Nachweis dienen. Dafür erhalten Eltern aber ein Formular, auf dem sie das Datum und die Uhrzeit, das negative Ergebnis, den Testhersteller und die Art der Probenentnahme vermerken, mit ihrer Unterschrift bestätigen sie die Richtigkeit der Angaben. Eine Dokumentation sei nicht notwendig, betont Stangl. Die Einrichtungen seien angewiesen, den Eltern bei der gewissenhaften Abnahme der Tests zu vertrauen. In der Kindertagesstätte Sonnenschein in Freising sieht man die Nachweispflicht mit Skepsis. Wie praktikabel die neue Verordnung ist, werde sich aber erst im neuen Jahr zeigen, wenn die Testnachweispflicht angelaufen ist.

In der Freisinger Kita bestehen vor allem Zweifel, dass ausreichend Testkapazitäten zur Verfügung stehen werden, sagt die stellvertretende Leiterin Jennifer Schwärzli-Eberhardt. Dass es vereinzelt zu Problemen kommen könnte, schließen die Verantwortlichen tatsächlich nicht aus. Pressesprecher Robert Stangl informiert, dass laut einer Rückmeldung der Regierung die Apotheken über den steigenden Bedarf informiert seien. Das Staatsministerium weise aber in einem Schreiben da- rauf hin, dass aufgrund der bestehenden Lieferengpässe Apotheken in Einzelfällen nicht auf Großbestellungen reagieren könnten. "Die Familien werden gebeten, in solchen Fällen das Angebot der kostenfreien Bürgertestung für ihre Kinder zu nutzen, so sie nicht anderweitig, zum Beispiel aus der Einlösung der Berechtigungsscheine im Jahr 2021, über entsprechende Tests verfügen", heißt es laut Stangl im entsprechenden Schreiben. Das Ministerium weise außerdem darauf hin, dass die Apotheken sich zwar in der Regel bereit erklären die Berechtigungsscheine anzunehmen, aber nicht dazu verpflichtet sind.

Bisher war eine Testung der Kinder in dieser Altersgruppe auf freiwilliger Basis. Auch dafür wurden Eltern schon Berechtigungsscheine zur Verfügung gestellt. Von Januar an werden Kinder ohne regelmäßigen Testnachweis jedoch nicht mehr betreut.

© SZ vom 27.12.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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