Gemeinde Au:Der Biber soll weg

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Der Auer Gemeinderat will das Tier aus dem Abenstal vertreiben - lebend oder tot. Es richtet einen Schaden in knapp fünfstelliger Höhe an und dies in einem sensiblen Hochwasserbereich.

Von Peter Becker, Au

Dem Biber, der sich im Abenstal bei Seysdorf niedergelassen hat, geht es an den Pelz. Jedenfalls, wenn es nach dem Auer Marktgemeinderat geht. Am Dienstagabend gab es zwar noch keine Abstimmung, dennoch scheint die überwiegende Mehrheit im Gremium den fleißigen Burgenbauer zum Abschuss freigeben zu wollen. Bevor die Räte tatsächlich das Todesurteil über den Biber verhängen, wollen sie die Meinung der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt einholen. Eine "Entnahme" des Bibers aus seinem Habitat, wie es in Behördendeutsch in der Sitzungsvorlage heißt, ist wohl nicht zu vermeiden. Er richtete einen Schaden von knapp fünfstelliger Höhe an und dies obendrein in einem sensiblen Hochwasserbereich.

"Das ist nicht sehr erfreulich", kommentierte Bürgermeister Karl Ecker (FWG) sowohl den finanziellen Schaden als auch den wohl unvermeidlichen Abschuss des an sich possierlichen Tieres. Doch die Biberdämme haben in den vergangenen Jahren immer wieder Überschwemmungen angerichtet. Bauhofmitarbeiter mussten ausrücken und in 289 Arbeitsstunden die Dämme beseitigen. In einem Fall rückte eine im Landschaftsbau aktive Firma an, um die Stauungen einzureißen. Das kostete die Marktgemeinde etwa 1800 Euro.

Laut europäischer Richtlinie gilt eigentlich ein "absolutes Zugriffsverbot"

Vor Jahresfrist hatte der Marktgemeinderat schon einmal über Biber im Abenstal diskutiert. Ecker besuchte anschließend eine Informationsveranstaltung im Landratsamt, die allerdings keine großen Aufschlüsse zu Lösungsansätzen ergab. Laut europäischer Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie herrscht beim Biber "absolutes Zugriffsverbot". Im Gegenteil ist der Staat dazu verpflichtet, die Lebensräume des Nagers zu erhalten oder wiederherzustellen. Im Landkreis ist dies explizit in den Isar- und Ampertal der Fall. Dort ist es nach dem Bundesnaturschutzgesetz verboten, "ihm nachzustellen, ihn zu fangen, verletzen oder zu töten". Ebenso stehen seine Dämme und Bauten unter Schutz.

Nun ist das Abenstal laut Gerhard Stock, FWG-Gemeinderat und Geschäftsführer des Bauernverbandes im Landkreis, kein klassisches Biberterrain. Ein Abschuss durch einen vom Landratsamt Berechtigten wäre deshalb im Zeitraum vom 1. September bis 15. März möglich. Insbesondere sind Eingriffe auch gestattet, wenn der Biber durch seine Tätigkeit die öffentliche Sicherheit gefährdet. Dies sei nach Ansicht von Stefan Grünberger (FWG) bei der stets hochwassergefährdeten Abens der Fall. Heiner Barth (FWG) sieht das Problem im Eingreifen des Menschen in die Natur begründet.

Biber sind aus Sicht der Bauern zur Plage geworden

Der hat die Biber in Deutschland wieder ausgesetzt, nachdem sie hierzulande bereits ausgestorben waren. Mittlerweile sind die Nager zumindest aus Sicht der Landwirte zu einer Plage geworden, weil sie keine Fressfeinde haben. Fangen und etwa in Rumänien wieder aussetzen, ist laut Barth nicht mehr möglich. Die Balkanländer nehmen keine Exemplare mehr an, weil sie dort ebenfalls zur Plage geworden sind. Barbara Prügl (Grüne offene Liste) schlug vor, das Landratsamt solle "ein Kataster" erstellen, wo im Landkreis Biber erwünscht sind und wo nicht. Weil am Dienstagabend viele Fragen offen blieben, wird ein Experte hinzugezogen. Grünberger und Stock halten dennoch nichts davon. Die Untere Naturschutzbehörde sei parteiisch, monierte Stock.

© SZ vom 28.01.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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