Identität nicht geklärt:Geflüchteter ohne Pass muss Sozialstunden ableisten

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Dem 34-jährigen Patrick aus Nigeria wird vorgeworfen, bei der Identitätsklärung nicht genug mitgearbeitet zu haben. Ohne Papiere können abgelehnte Asylbewerber nicht abgeschoben werden, arbeiten dürfen sie ebenfalls nicht. Das führt zu Frustration.

Von Gudrun Regelein und Nadja Tausche, Landkreis

Ausreisepflichtige Flüchtlinge müssen Geldstrafen zahlen oder Sozialstunden leisten, wenn sie keinen Pass vorzeigen können. Das trifft zumindest diejenigen, denen die Behörden vorwerfen, dass sie bei der Beschaffung ihrer Papiere nicht mitwirken. Welche Folgen fehlende Dokumente haben können, zeigt das Schicksal eines Flüchtlings im Landkreis Freising. Seinen richtigen Namen will er nicht in der Zeitung lesen: "You can call me Patrick", sagt er. Der 34-Jährige kommt aus Nigeria, seit drei Jahren und acht Monaten lebt er in Deutschland, die meiste Zeit davon in Moosburg. Sein Status: Er ist Geduldeter. Sein Asylantrag wurde abgelehnt, das Gericht hat seine Klage dagegen abgewiesen. Eigentlich müsste Patrick nun in sein "sicheres" Herkunftsland zurückkehren - aber das geht nicht. Er kann nicht abgeschoben werden, da er keine Papiere hat und diese bisher auch nicht besorgen konnte.

Das Fehlen von Ausweisdokumenten hat für Patrick viele Konsequenzen. Die jüngste: Er muss Sozialstunden ableisten. Da er keinen Ausweis besitzt beziehungsweise bei der Passbeschaffung nicht ausreichend mitwirkte, verurteilte ihn das Gericht zu einer Geldstrafe, die dann - da er diese nicht bezahlen kann - in Sozialstunden umgewandelt wurde. Drei Monate, montags bis freitags sechs Stunden, arbeitet er nun in einem Altenheim.

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Nicht in jedem Land ist es normal, einen Pass zu haben

Das Problem: Nicht in jedem Land sei es Usus, einen Pass zu besitzen, erklärt der Moosburger Flüchtlingshelfer Reinhard Kastorff. Manchmal können die Geflüchteten im Heimatland nicht nach der Geburtsurkunde fragen. "Sonst werden sie von den eigenen Behörden in die Mangel genommen." Dass die Flüchtlinge gar kein Interesse haben, einen Pass vorzuzeigen, komme ebenfalls vor, so Kastorff. Denn wer keinen Pass hat, kann nicht abgeschoben werden - wer einen besitzt, schon.

Das Problem tritt im Landkreis Freising häufig auf. "In vielen Fällen trifft es zu, dass wegen der fehlenden Mitwirkung bei der Passbeschaffung Abschiebungen nicht vollzogen werden können", bestätigt Eva Zimmerhof, Pressesprecherin des Landratsamts. Im Landkreis leben derzeit 254 ausreisepflichtige Flüchtlinge, 126 von ihnen können wegen fehlender Reisedokumente nicht abgeschoben werden.

Die Menschen können weder arbeiten noch abgeschoben werden

Die Frage ist, was mit diesen Menschen passieren soll. "Sie sitzen in einer Zwickmühle", sagt Andreas Bochinski, Patricks Betreuer von der Caritas. In Deutschland dürfen sie nicht arbeiten, in ihr Herkunftsland zurückzugehen, ist oft keine Option, sind sie doch von dort geflohen. In ein drittes Land können sie auch nicht: Dort hieße es, das Land der Ersteinreise sei zuständig. "Niemand hat einen Plan, was mit diesen Menschen passieren soll", so Bochinski.

Eigentlich flüchtete Patrick nach Deutschland in der Hoffnung auf ein neues, ein besseres Leben. Inzwischen mache sein Leben aber keinen Sinn mehr, sagt er müde. Begonnen hatte eigentlich alles ganz gut für ihn. Denn schon bald, nachdem er in die Unterkunft bei Moosburg eingezogen war, wurde ihm ein Praktikum in einer nahe gelegenen kleinen Firma angeboten. Dafür bekam er von der Ausländerbehörde in Freising aber keine Erlaubnis, weshalb, kann er nicht wirklich erklären. Über ein Jahr war er dann als Lagerarbeiter tätig, das ist in einem schwebenden Verfahren noch möglich. Aber er verlor schon 2017, also vor dem Bescheid, die Erlaubnis - wegen fehlender Papiere. "Eine willkürliche Entscheidung der Ausländerbehörde", meint Bochinski. Mittlerweile bekommt der 34-Jährige noch 135 Euro im Monat, früher waren es 380 Euro. Das Geld wurde ihm schrittweise gekürzt. Die Begründung dafür: Er habe nicht ausreichend bei der Aufklärung seiner Identität mitgeholfen. Patrick sagt, er habe der nigerianischen Botschaft gemeinsam mit Bochinski einen Brief geschrieben - es sei keine Antwort gekommen.

"Mit dem Entzug der Arbeitserlaubnis kommt die Perspektivlosigkeit"

Insgesamt befinden sich 598 Flüchtlinge im laufenden Asylverfahren. Ob ein Geflüchteter eine Arbeitserlaubnis bekommt, ist laut Landratsamt grundsätzlich eine Einzelfallentscheidung. Den Vorwurf verschiedener Helferkreise und des bayerischen Flüchtlingsrates, dass der Landkreis für eine besonders restriktive Politik bei der Erteilung von Ausbildungs- und Arbeitserlaubnissen stehe, weist Zimmerhof zurück. 2018 seien bei 313 gestellten Anträgen 261 Arbeitserlaubnisse erteilt worden. Derzeit haben 169 Asylbewerber eine Arbeitserlaubnis. Die Bleibeprognose sei dabei nicht das allein entscheidende Kriterium, betont die Sprecherin. Aber: "Abgelehnten Asylbewerbern, deren Aufenthaltsbeendigung aus Gründen, die sie selbst zu vertreten haben - zum Beispiel ungeklärte Identität - nicht möglich ist, darf die Ausübung einer Erwerbstätigkeit nicht erlaubt werden", so Zimmerhof.

Bochinskis Erfahrung nach liegt da das größte Problem. "Mit dem Entzug der Arbeitserlaubnis kommt die Perspektivlosigkeit", so der Sozialpädagoge. Er glaubt: Früher oder später rutschen diese Menschen in Depressionen, schlägern, nehmen Drogen. Auch Kastorff sagt: "Die Leute werden zu Sozialfällen." Trotz allem haben manche Geflüchtete ihm zufolge die Einstellung: "Hier mies gelebt, ist immer noch besser als im Heimatland". Patrick zumindest will auf keinen Fall zurück nach Nigeria. "Go back to Africa? No way", sagt er.

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