Amtsgericht Freising:Klimaaktivisten verursachen Stau auf der A 92

Lesezeit: 2 min

Das Verfahren am Amtsgericht wurde eingestellt. (Foto: Johannes Simon)

Eine Frau und zwei Männer müssen sich wegen gefährlicher Eingriffe in den Straßenverkehr und Nötigung am Freisinger Amtsgericht verantworten. Ein Urteil steht noch aus.

Von Peter Becker, Freising

Es hätte ein schöner Ferientag werden können. Ein Paar hatte mit seinen Kindern einen Ausflug ins Legoland nach Günzburg geplant. Daraus wurde nichts. Zwei Klimaaktivisten hatten sich am 7. September 2021 aus Protest gegen die in München stattfindende Internationale Autoausstellung von einer Autobahnbrücke über der A 92 bei Neufahrn abgeseilt. Weil die Polizei zumindest die Fahrspur Richtung München sperrte, bildete sich ein Stau. Erst zwei Stunden später konnte das Paar seine Fahrt fortsetzen - und fuhr wieder nach Hause. Drei der fünf Aktivisten müssen sich deshalb jetzt wegen gefährlicher Eingriffe in den Straßenverkehr und Nötigung vor dem Freisinger Amtsgericht verantworten. Ein Urteil steht noch aus.

Erst vor drei Wochen hatte am Amtsgericht ein Prozess gegen Klimaaktivisten stattgefunden. Die hatten sich über einer Schilderbrücke über der A 9 bei Fürholzen abgeseilt. Die Verhandlung ist vertagt, aber eine der damals Angeklagten nahm jetzt als Laienverteidigerin neben einer Beschuldigten Platz. Das Verfahren gegen die beiden Personen, die sich über der A 92 abgeseilt hatten, wurde abgetrennt. Auf der Anklagebank nahmen nun zwei Männer und eine Frau Platz, welche die Beiden von der Brücke aus unterstützt hatten.

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Wie schon vor drei Wochen, zog sich die Verhandlung am Donnerstag in die Länge. Verantwortlich dafür waren zahlreiche Unterbrechungen aufgrund von Anträgen der Verteidigung. Wiederum verlangten diese, die Anklageschrift nicht zu verlesen, weil sie ihrer Ansicht nach fehlerhaft sei. Dies wurde zurückgewiesen. Laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft wurde den fünf Beschuldigten vorgeworfen, durch ihre Aktion einen knapp drei Kilometer langen Stau verursacht zu haben, um mediale Aufmerksamkeit für ihr Anliegen zu wecken. In diesen Stau waren knapp 600 Personen verwickelt.

Während der Verhandlung entwickelte sich mitunter ein heftiger Disput zwischen Amtsrichterin Karin Mey und der Verteidigung. Diese warf ihr Voreingenommenheit vor. Nach Ansicht einer Verteidigerin hatte diese ihr das Rederecht abgenommen und verweigert. Die Richterin hatte ihrer Auffassung nach die Befragung eines Zeugen beendet und das Fragerecht freigegeben. Die Verteidigerin der Angeklagten wollte gerade ihren Gedankengang ausführen, als sie die Richterin unterbrach, um eine ergänzende Frage zu stellen. Das wiederum brachte die Anwältin in Harnisch.

Die Verteidigung ist der Ansicht, der Stau hätte verhindert werden können

Infolge der Aktion hatte damals die Freisinger Verkehrspolizei die Autobahn sperren lassen, woraufhin sich der Stau gebildet hatte. Wie schon in der Verhandlung vor drei Wochen wies die Verteidigung darauf hin, dass es eigentlich die Polizei gewesen sei, welche diesen verursacht habe. Sie sind der Auffassung, dass der Stau hätte verhindert werden können, wenn eine umsichtigere Entscheidung getroffen worden wäre. Dabei nannte die Verteidigung Beispiele aus anderen Bundesländern, in denen bei ähnlichen Vorkommnissen die Autobahn nicht gesperrt worden war.

Der Stau löste sich nach Angaben von als Zeugen geladenen Polizisten erst auf, als die Höhenrettung die beiden unter der Brücke schwebenden Aktivisten geborgen hatte. Sie identifizierten die drei angeklagten Personen als diejenigen, welche diese von oben unterstützt und mit Essen und Trinken versorgt hatten. Sie erhielten zunächst Platzverweise.

Ein als Zeuge geladener Polizist gab an, eine der Aktivistinnen habe ihm gesagt, dass es nie in der Absicht gelegen sei, irgendjemand zu gefährden. Im Gegenteil sei vorher ausgemessen worden, sich nur bis zu einer bestimmten Höhe abzuseilen, um keine Lastwagen zu gefährden. Diese Aussage darf aber nicht verwertet werden, weil die Aktivistin zu diesem Zeitpunkt bereits über ihr Aussageverweigerungsrecht belehrt worden war. Die drei auf der Anklagebank Sitzenden machten keine Angaben zu der Aktion oder ihren persönlichen Verhältnissen.

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