Freisinger Krankenhaus:Klinikum muss Behandlungen absagen

Das Freisinger Krankenhaus darf wegen der kritischen Coronalage nur noch solche Patienten aufnehmen, deren Behandlung dringend notwendig ist. © Johannes Simon (Foto: Johannes Simon)

Nicht dringend notwendige stationäre Aufnahmen von Patienten sollen verschoben werden

Angesichts der höchst angespannten Lage in den oberbayerischen Krankenhäusern hat die Regierung von Oberbayern die Covid-19-Schwerpunktkrankenhäuser im gesamten Regierungsbezirk auf Grundlage des Notfallplans zur Corona-Pandemie dazu verpflichtet, von sämtlichen unter medizinischen Aspekten aufschiebbaren stationären Behandlungen abzusehen. Betroffen von dieser Anweisung ist auch das Freisinger Klinikum. Die stationären Kapazitäten sollen laut Pressemitteilung seitens der Regierung von Oberbayern für die Behandlung von Notfallpatienten, Covid-19-Patienten sowie Patienten, deren planbare Behandlung aus medizinischen Gründen nicht verschoben werden kann, reserviert werden. Das gestiegene Aufkommen an Corona-Patienten, das weiterhin ungebremst exponentielle Infektionsgeschehen sowie die Auslastung der Intensivbetten, die für ganz Oberbayern 94 Prozent beträgt, und die massive Zunahme der Belegung der Betten auf den Normalstationen mit Covid-Patienten machten eine sofortige Entscheidung im öffentlichen Interesse erforderlich.

Im Freisinger Krankenhaus herrscht wegen der Corona-Pandemie von diesem Donnerstag, 18. November, an Besuchsverbot. Wie das Klinikum meldet, hat sich "das Risiko von Sars-CoV-2-Eintragungen in das Krankenhaus in den vergangenen Wochen aufgrund der dramatischen Entwicklung der Pandemie erheblich verschärft". Zum Schutz der Patienten und Mitarbeiter sehe man sich gezwungen, den Besuch bis auf Weiteres zu untersagen.

Ausnahmen bleiben die Begleitung Sterbender, Besuche auf der Intensivstation und Stroke Unit, die Begleitung bei der Geburt und der Besuch auf der Geburtsstation. Besucher dieser Abteilungen müssen sich vorab mit der Stationsleitung oder dem ärztlichen Personal absprechen, die entscheiden, ob und wann ein Besuch möglich ist. Unabhängig vom Impf- oder Genesen-Status ist von Donnerstag an zwingend ein negativer Testnachweis für jeden Besuch erforderlich. Alle Besucher müssen einen tagesaktuellen Befund für einen PoC-Antigen-Schnelltest vorzeigen.

© SZ vom 18.11.2021 / beb/vo - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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