Flughafen München:Airbag mit scharfer Zündladung im Koffer

Die Zündung des Airbags wurde fachgerecht entschärft. (Foto: Bundespolizei)

Die Bundespolizei muss das Gepäck entschärfen und ermittelt gegen einen 56-jährigen Mann jetzt wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz.

Von Birgit Goormann-Prugger, Flughafen

Ein Mann hat am Samstag versucht, einen Airbag mit scharfer Zündladung nach Deutschland einzuführen und hat darum erhebliche Probleme mit der Bundespolizei bekommen. Eigentlich wollte der 56-Jährige laut eigenen Aussagen seinem Sohn nur eine teure Autoreparatur ersparen. Deshalb brachte der Mann von einer Reise aus dem Irak zwei Airbags als Ersatzteile mit. Sie sollten in einen Ford Mustang eingebaut werden. Dass einer der Airbags noch mit einer scharfen Zündladung versehen war, rief aber dann die Bundespolizei auf den Plan.

Die Beamten nahmen den Mann mit zur Wache, wo er wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz angezeigt wurde. Denn die Einfuhr von Explosivstoffen, unter die ein funktionsfähiger Airbag fällt, ist laut Polizei verboten. Der Entschärfungsdienst der Bundespolizei sorgte anschließend für den fachgerechten Abtransport des sichergestellten explosiven Ersatzteils. Der Beschuldigte durfte nach Abschluss der Ermittlungen die Wache der Bundespolizei verlassen, wenn auch ohne den Airbag.

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