Seine Vergangenheit als Drogenkonsument hat einen jungen Echinger eingeholt. Der Mann war seit dem Jahr 2012 quasi Stammgast im Freisinger Amtsgericht. Immer wieder war er im Zusammenhang mit Rauschmitteln von der Polizei erwischt worden. Einmal hatte es aber offenbar zu Unrecht im Jahr 2021 eine Hausdurchsuchung bei ihm gegeben. Seine damalige Lebensgefährtin hatte ihn des Drogenbesitzes beschuldigt, hat aber nie als Zeugin gegen den 25-Jährigen ausgesagt. Das Verfahren wurde jetzt vom Schöffengericht ad acta gelegt. Was blieb, war eine Anklage wegen Beleidigung. Der junge Mann hatte die Polizeibeamten bei der Hausdurchsuchung beschimpft und muss jetzt dafür eine Geldstrafe zahlen.
Der 25-Jährige steht unter offener Bewährung. Bei seiner letzten Verurteilung aus dem Jahr 2020 sei ihm ein Fahrplan an die Hand gegeben worden, wie er von seiner Drogensucht loskommen könne, sagte Vorsitzender Richter Manfred Kastlmeier. Eine engmaschige Überwachung spiele dabei eine große Rolle.
Der Angeklagte bekundete, er sei mittlerweile komplett aus der Szene raus. Früher habe er von der Unterstützung seiner Familie gelebt, jetzt verdiene er den Lebensunterhalt für sich und seine Familie selbst. Aufgrund seines Geständnisses blieb den geschmähten Polizisten ihre Zeugenaussagen erspart. Sie akzeptierten die Entschuldigung des jungen Mannes für die Beleidigungen, die eher am unteren Rand der nach oben offenen Skala lagen. Das Schöffengericht sprach am Ende eine Geldstrafe in Höhe von 1050 Euro, zahlbar in 90 Tagessätzen à 35 Euro, aus.