Der Vorfall hat etwas verspätet die Flughafenpolizei erreicht, doch er hat selbst die üblicherweise eher nüchtern formulierenden Beamten dort inspiriert. "Du bist nicht Du, wenn Du hungrig bist" wird im Polizeibericht dazu ein bekannter Werbespot zitiert - tatsächlich mag der 34-jährige Staplerfahrer, um den es geht, nicht ganz bei sich gewesen sein, als er Ende Juni den Snackautomaten einer am Flughafen ansässigen Firma mit seinem Gabelstapler anhob und aus der Fassung riss.
Grund für diese drastische Maßnahme war eine im Automaten hängen gebliebene Schokolade, die sich auf üblichem Wege partout nicht befreien ließ - bis der 34-Jährige andere Saiten aufzog, mit den Zinken seines Gabelstaplers unter den Automaten fuhr, diesen anhob und schüttelte. Tatsächlich führte dieses rüde Vorgehen "zwar zum gewünschten Erfolg, da die Schokolade nun herausfiel und für den 34-Jährigen zugriffsbereit war", wie es im Polizeibericht weiter heißt.
Der Mann stellte den Automaten dann auch wieder ab, die Betreiberfirma aber stellte wegen einer nicht bezifferten Beschädigung einen Strafantrag. In dem Ermittlungsverfahren dazu hat der Staplerfahrer bislang das Anheben des Automaten, nicht jedoch eine dadurch verursachte Beschädigung gestanden.