Neue Gebührensatzung für den Friedhof:Urnen-Erdgräber werden teurer

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Ganz neu berechnet hat die Gemeinde Eching die Friedhofsgebühren. Urnenstelen, hier am Friedhof an der Heidestraße, werden günstiger, Urnen-Erdgräber dagegen teurer. (Foto: Marco Einfeldt)

Eching hat die Friedhofsgebühren exakter berechnet, die großen alten Doppelgräber werden nun sogar etwas günstiger. Die Kosten für die Grünanlagen schlägt die Gemeinde auch weiterhin nicht um.

Von Klaus Bachhuber, Eching

Die Friedhofsgebühren in Eching werden auf eine völlig neue Kalkulationsgrundlage gestellt. Das ergibt konkret für die Grabnutzungs-Gebühren Veränderungen von 30 Euro mehr bis 60 Euro weniger. Ursache für die Ausschläge in beide Richtungen ist, dass die einzelnen Grabkosten nun deutlich differenzierter berechnet wurden.

Insbesondere die zunächst niedriger bewerteten Urnen-Erdgräber werden nach exakter Kalkulation deutlich teurer. Am alten Friedhof Danziger Straße kosten sie nun 66 Euro jährlich statt bisher 48 Euro, am Südfriedhof 69 Euro statt bisher 49 Euro, anonyme Urnengräber 48 statt bisher 33 Euro.

Die großen, alten Doppelgräber hingegen werden günstiger. An den Friedhöfen Danziger Straße sowie in Günzenhausen und Dietersheim müssen Angehörige für das Doppelgrab künftig 79 Euro statt bisher 89 Euro bezahlen, am Südfriedhof 66 statt 69 Euro. Die Urnenstelen an allen Friedhöfen, für die bisher 144 Euro berechnet worden waren, kosten künftig noch 83 Euro.

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Mit externer Begleitung hat das Rathaus bei der neuen Kalkulation für die Grundstückskosten realistischere Werte angesetzt, den baulichen Aufwand differenzierter den korrekten Rubriken zugeordnet und eine Verzinsung eingerechnet.

30 Prozent der gesamten Kostensumme, der für die Friedhöfe aufgewendet wird, wird nicht auf die Gebühren umgelegt. Die hat der Gemeinderat als Grünanlagen-Anteil eingestuft, der von der Allgemeinheit als "Erholungs-" und Grün-Wert dieser Anlagen zu tragen sei.

Bei der Gebührengestaltung hat der Gemeinderat parallel zur spezifischen Berechnung eine Art Grundgebühr für alle Gräber als Sockel festgelegt, auf der dann die differenzierten Kosten aufsetzen. So soll eine zu starke Spreizung der Gebühren verhindert werden.

Eine komplette Kostendeckung ist nicht das Ziel

Die gesetzlich vorgesehene Kostendeckung bei der Abwicklung der Friedhofsnutzung will der Gemeinderat auch mit der neuen Gestaltung explizit nicht erreichen. Ausdrücklich beschlossen wurde eine Kostendeckung von 70 Prozent. Nachdem bislang grob 50 Prozent erreicht wurden, hätte eine restlose Kostendeckung bei den meisten Gräbern eine Verdopplung der Gebühren bedeutet.

Selbst diese 70 Prozent lehnte im Gemeinderat Otmar Dallinger (Freie Wähler) ab. Akzeptable Friedhöfe vorzuhalten, sei "auch eine soziale Leistung", argumentierte er, da müsse eine Kostendeckung nicht ein Ziel sein. Gegen seine Stimme beschloss der Gemeinderat mit 20:1 Stimmen die Neuerung, die nun in eine neue Satzung gegossen wird und dann bis 2027 gültig ist.

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