Amtsgericht Freising:Jugendlicher handelt mit über einem Kilo Marihuana

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Die beiden Angeklagten sollen einen "schwunghaften Handel" mit Drogen, so die Staatsanwaltschaft, betrieben haben. (Foto: imago images/YAY Images)

Jugendschöffengericht verurteilt den heute 21-Jährigen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten.

Von Peter Becker, Freising

Eine erkleckliche Menge Marihuana hat ein heute 21-Jähriger bei sich zu Hause gehabt - und er war beim Handeln mit der Droge erwischt worden. Der junge Mann hatte Klientel aus dem nördlichen Landkreis und in Freising mit dem Rauschgift versorgt. Das Jugendschöffengericht am Freisinger Amtsgericht hat ihn nun wegen erwerbsmäßigen Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, dem Kauf und Besitz der Drogen zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Das Urteil liegt knapp unter dem Strafmaß, ab dem eine Bewährung nicht mehr möglich ist. Vor der Haft hat den jungen Mann nur sein Geständnis gerettet.

Das Urteil kam nach einem Rechtsgespräch zustande. In diesem hatten sich Jugendrichter Boris Schätz, die Schöffen, der Rechtsanwalt des Angeklagten, die Staatsanwältin und die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe auf das Strafmaß geeinigt. Der Beschluss lautete, dass dem 21-Jährigen eine Bewährungsstrafe von zwischen einem und zwei Jahren in Aussicht gestellt werde, falls er seine Verfehlungen einräume. Das geschah. Dem jungen Mann waren am Ende fünf Fälle zur Last gelegt worden. Insgesamt ging es um eine Menge von über einem Kilo Marihuana, mit dem der Beschuldigte andere Personen und sich selbst versorgte.

Der Verteidiger des Angeklagten kritisiert den Zeitpunkt einer Hausdurchsuchung bei seinem Mandanten

Der Jugendliche ließ über seinen Rechtsanwalt mitteilen, dass er alle Tatvorwürfe einräume. "Er hat wissentlich und willentlich gehandelt", sagte dieser. Der Verteidiger forderte 500 Euro zurück, die bei einer Hausdurchsuchung beim Beschuldigten gefunden worden waren. Das Geld gehöre einem Freund, gab der 21-Jährige an. Der habe ihm 500 Euro als Anzahlung für einen Honorarzuschuss für seine damalige Rechtsanwältin geliehen. Der Verteidiger kritisierte überdies, dass zwischen dem Beschluss zu einer Hausdurchsuchung und deren tatsächlichem Zeitpunkt fast ein halbes Jahr vergangenen war. Das sei rechtswidrig gewesen. Damals war ein gutes Pfund Marihuana gefunden worden.

Nach dem Erwachsenenstrafrecht hätte der junge Mann Verbrechen verübt

Die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe erkannte bei dem Angeklagten schädliche Neigungen. Ähnlich sah es die Staatsanwältin. Schließlich hatte der 21-Jährige über einen längeren Zeitraum mit den Betäubungsmitteln gehandelt. Die Menge sei mit über einem Kilo beträchtlich gewesen. Außerdem war der junge Mann bereits wegen des Besitzes von Drogen verurteilt worden. Im Hinblick auf seine weitere Zukunft verzichtete die Staatsanwältin darauf, eine Haftstrafe zu fordern. Derzeit arbeitet der jungen Mann als Verkäufer, will sich aber noch anderweitig orientieren.

Schätz schickte den 21-Jährigen zu Gesprächen mit der Beratungsstelle Prop und redete ihm ins Gewissen. Nur sein Geständnis habe ihn vor einer Vollzugshaft bewahrt, sagte er zum Angeklagten. Nach dem Erwachsenenstrafrecht hätte er Verbrechen verübt und hätte auf jeden Fall ins Gefängnis gemusst. Das Jugendschöffengericht beließ es bei einer Jugendstrafe am oberen Rand. Dabei steht laut Jugendrichter Schätz der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Dem Jugendlichen soll seine Zukunft nicht verbaut werden.

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