Freimann/Oberschleißheim:Rückerstattung ausgeschlossen

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Aus den Zahlungen für den Kauf der Fröttmaninger Heide leiten sich keine Ansprüche ab

Von Klaus Bachhuber, Freimann/Oberschleißheim

Gut zehn Jahre ist es her, dass der Heideflächenverein die von der Bundeswehr verlassene südliche Fröttmaninger Heide gekauft hat. Das nötige Kleingeld dazu haben die sechs Mitgliedskommunen Neufahrn, Eching, Garching, Ober- und Unterschleißheim sowie die Stadt München anteilig aufgebracht. Allerdings herrschten seinerzeit in den Rathäusern offenbar unterschiedliche Wahrnehmungen, wie diese Überweisung von in der Summe knapp 2,3 Millionen Euro zu verstehen ist: Als Zuschuss? Als Darlehen? Als Ankauf von Rechten an ökologischen Ausgleichsflächen? Der Verein will jetzt reinen Tisch machen.

Das Projekt hatte die Kapazitäten des Vereins gesprengt. Die sechs Stadt- und Gemeinderäte zeigten sich seinerzeit aber der Jahrhundertchance aufgeschlossen, ein derart großflächiges Gelände in unmittelbarer Großstadtnähe auf 334 Hektar zu entwickeln. Investiert hatten Mitgliedskommunen wie Neufahrn aber auch, damit sie bei ihren örtlichen Wohn-, Gewerbe- oder Straßenbauprojekten beim Bedarf an ökologischen Ausgleichsflächen nach Baugesetzbuch auf Flächen des Vereins zurückgreifen können. Als sich vier Jahre später danach eine nur geringe Nachfrage abzeichnete, beantragte Neufahrn eine Kaufpreis-Rückerstattung. In einem internen Vorstandsprotokoll vom November 2011 heißt es dann auch: "Der Vorstand billigt die Rückzahlung der für den Grunderwerb Fröttmaninger Heide eingebrachten Gelder an die Kommunen."

Mittlerweile hat sich gezeigt, dass das nicht geht. Weder liegt eine vertragliche Vereinbarung vor, mit der die damalige Finanzierung als leihweise deklariert worden wäre, noch hatten die Kommunen dies so festgehalten. Bizarrerweise hatte jedes Rathaus die Finanzierung unterschiedlich begründet. Eine Rechtsexpertise des Landshuter Büros Kastl & Kollegen für den Heideflächenverein kommt nun zu dem Ergebnis, dass eine Rückerstattung völlig ausgeschlossen wäre. Der Verein könnte in steuerliche Kalamitäten kommen und würde auch gegen Vereinsrecht verstoßen.

Die Bürgermeister der sechs Mitgliedskommunen haben daher nun eine Kehrtwende hingelegt. Die Mitgliederversammlung des Heideflächenvereins hat vor wenigen Tagen in Garching einstimmig beschlossen, dass der interne Vorstandsbeschluss vom November 2011 hinfällig sei: "Eine Rückzahlung findet nicht statt." Auch auf die Zuteilung von Ausgleichsflächen aus dem Eigentum des Vereins leite sich durch die seinerzeitige Zahlung kein Anspruch ab. In einem Zusatz legte die Versammlung ebenfalls einstimmig fest, bei der Flächenzuteilung den Finanzierungsanteil der Kommunen "als Orientierungswert" zugrunde zu legen.

Dem müssen noch alle Mitgliedskommunen zustimmen. Und da gab es gleich im ersten Fall in Oberschleißheim massive Dissonanzen. Der Gemeinderat verweigerte die Zustimmung. Etwaige Ansprüche für eine unverbindliche Faustregel dranzugeben, erschien Teilen des Gremiums nicht verantwortbar.

© SZ vom 23.11.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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