Die bayerische Staatsregierung kassiert überhöhte Gebühren für Flüchtlinge in Gemeinschaftsunterkünften. Zu dieser Einschätzung ist der Bayerische Verwaltungsgerichtshof vergangene Woche gekommen. Die Berechnungen seien willkürlich, so die Begründung. Das bayerische Innenministerium muss daher nun die Mieten und Nebenkosten für staatliche Unterkünfte neu berechnen.
Die Stadt München dagegen, die auch Flüchtlingsunterkünfte betreibt, sieht sich von dem Urteil nicht betroffen. Das Sozialreferat will weiterhin an der städtischen Gebührenordnung festhalten, die erst seit Februar dieses Jahres gilt. Die sei schließlich nicht "Pi mal Daumen festgelegt worden", sondern auf Grundlage der Kosten, die tatsächlich anfallen, sagt Edith Petry, Sprecherin des Sozialreferats. Und anders als beim Freistaat seien bei den Gebühren auch die Sicherheits- und Personalkosten nicht mit eingerechnet worden.
Flüchtlinge in Andechs:Flüchtling zahlt 31,20 Euro pro Quadratmeter Miete - für Platz im Container
Mehr als 300 Euro verlangt der Freistaat im Monat von Zachidat Mozafari, also drei mal so viel wie ortsüblich. Dabei muss er sich den Container mit fünf weiteren Männern teilen.
Dabei sind die Bettmieten, die Bewohner in städtischen Unterkünften zahlen, nicht günstiger als in staatlichen Herbergen. Die Kosten richten sich nach dem Standard der Unterbringung, der Zahl der Zimmerbewohner und ob es Erwachsene oder Kinder sind. In den staatlichen Unterkünften zahlt ein Bewohner monatlich etwa 311 Euro, jeder weitere Erwachsene im Mehrbettzimmer 128 Euro und ein Kleinkind 105 Euro.
Die Stadt München dagegen unterscheidet nicht zwischen Kind und Erwachsenen, was gerade bei Familien zu hohen Summen führen kann. So muss eine sechsköpfige Familie für ein Zimmer mit Gemeinschaftsbad auf dem Gang 1699 Euro im Monat zahlen. Weil pro Kopf im Mehrbettzimmer pauschal 283,30 Euro anfallen, egal ob Eltern oder Säugling. Jedes Bett, das belegt ist, müsse berechnet werden, begründet das Sozialreferat diese Berechnung. Wobei die Gebühren, die die Stadt erhebt, nicht einmal die Kosten für die Unterbringung decken würden, so Petry. Die Stadt müsse noch drauf zahlen und komme beispielsweise für die Sicherheits- und Personalkosten auf.
Flüchtlinge, deren Asylverfahren abgeschlossen sind und die in Deutschland bleiben dürfen, aber keine Wohnung finden, müssen diese Gebühr bezahlen. Ebenso Asylbewerber, die arbeiten und selbst Geld verdienen. Derzeit leben in München 2670 Flüchtlinge in staatlichen und weitere 4120 in städtischen Unterkünften. Von diesen insgesamt 6790 Menschen haben knapp 2800 bereits ein Aufenthaltsrecht, finden aber keine Wohnung.
So lange sie auch noch keine Arbeit haben, übernimmt für sie in der Regel das Jobcenter die Gebühr, ebenso wie bei Wohnungslosen. Die Stadt hat sich bei der Gebührenordnung auch an der Regelung für städtische Notquartiere orientiert. Denn auch Wohnungslose müssen für ihr Bett bezahlen. Es sei wichtig, dass bei der Unterbringung von Flüchtlingen und Wohnungslosen vergleichbare Verhältnisse vorliegen, betont das Sozialreferat.
Die Münchner Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände (Arge) kritisiert in ihrem aktuellen Newsletter die Gebührenordnung in den städtischen Unterkünften. Sie lehnen die Erhebung von Gebühren nicht grundsätzlich ab, fordern aber, diese angemessener zu gestalten und eine Altersstaffelung einzuführen. Durch die hohen Summen gerade bei mehrköpfigen Familien werde der Anreiz und die Integration in den Arbeitsmarkt erschwert.