Einstimmig haben die Mitglieder des Ausschusses für Klima, Natur, Struktur, Umwelt und Verkehr des Kreistags die Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) abgelehnt. Im Prinzip schlossen sie sich dabei inhaltlich der Stellungnahme des Bayerischen Gemeindetags an. Die Erdinger Kreisräte haben vor allem bei vier Punkten Bedenken. Sie befürchten, dass durch den neuen LEP die Eigenentwicklung für zahlreiche ländliche Kommunen erschwert oder sogar gestoppt und zudem die kommunale Planungshoheit und Wasserversorgung eingeschränkt werde. Zudem sei nicht enthalten, dass die dritte Startbahn am Flughafen aufgegeben werde.
Voraus gegangen ist laut Landrat Martin Bayerstorfer (CSU) eine gemeinsame Besprechung aller Bürgermeister im Landkreis, bei der Christian Breu, Geschäftsführer des Planungsverbands Äußerer Wirtschaftsraum München (PV), teilgenommen hatte. Dort sei die die Stellungnahme, die den Kreisräten vorliege, erarbeitet worden. Vor allem die Einschränkung der Planungshoheit wird kritisiert. Größere Strukturen wie die Stadt Erding oder Dorfen als Mittelzentrum seien vielleicht nicht davon betroffen, aber kleinere Gemeinden. Bayerstorfer nannte als Beispiel Grüntegernbach bei Dorfen. Das sei ein gewachsener Ort mit Tradition und Strukturen, der im neuen LEP aber keine Bedeutung als Siedlungsentwicklungsgebiet mehr habe.
Keine Chance auf günstiges Bauland
Eine Ausweisung von Baugebieten sei nicht vorgesehen. Das sei ein Eingriff in die Planungshoheit der Kommunen und blockiere jede Chance für Einheimische noch günstigeres Bauland zu schaffen. Wie solle sich dann dort noch die Schule künftig halten, wenn kein Zuzug mehr stattfinden könne, sagte Landrat Bayerstorfer. Die kommunale Planungshoheit werde auch durch gesteigerte Anforderungen an sämtliche Prozesse im Planungs- und Baubereich die gewünschte Beschleunigung der Arbeitsabläufe behindert. "Das kann nicht im Sinne unserer Städte, Märkte und Gemeinden sein."
Ein weiterer Kritikpunkt des Landkreises ist die Wasserversorgung. "Man will anscheinend die tertiäre Wasserschicht frei halten und keine Genehmigungen für neue Brunnen mehr erteilen. Das ist nachvollziehbar. Aber wir haben viele dezentrale Brunnen. Und die sollten wir auch künftig nutzen können", sagte Bayerstorfer. Das widerspreche zwar dem Gedanken, große Einheiten zu schaffen und große Wasserverbände zu fördern. Aber diese kleinen Einheiten hätten ihre Stärken bei Ausfällen einer Wasserversorgung, da dann benachbarte Brunnen genutzt werden könnten. Das Genehmigungsverfahren für neue Brunnen sei schwierig genug, aber mit dem neuen LEP wolle man diese kleinen Brunnen komplett untersagen. "Das ist der verkehrte Ansatz", sagte Bayerstorfer. Man schränke die vom Staat gewährten Entnahmerechte von Grundwasser und von Tiefenwasser dauerhaft ein, womit die kommunale Wasserversorgung stark erschwert werden könnte.
"Erstaunt und konsterniert."
Bei der Stellungnahme zum Flughafen habe der Landkreis das Schreiben der Kreistagsfraktion der Grünen mehr oder weniger übernommen, sagte Landrat Bayerstorfer. Der Landkreis sei "erstaunt und konsterniert", dass im Bereich "zivile Luftverkehre" im neuen LEP keine Änderungen vorgesehen seien. Die neueste Verordnung im Flugverkehr ziele explizit unter anderem auf die Herausforderung einer nachhaltigen Anpassung an den Klimawandel und einer gesunden Umwelt ab. Völlig unverständlich sei es daher, dass "einer der größten Emittenten" nicht daran angepasst worden sei.
Das "Vorranggebiet" des Flughafens München sei nicht, wie schon mehrfach und nun auch in der Stellungnahme erneut gefordert, um die erforderliche Fläche für die dritte Startbahn reduziert worden. Die dritte Startbahn sei als Ziel für den Flughafen München zu streichen. Kritisiert wird auch, das auf dem Gelände des Airports immer mehr Flächen für "nicht-flugaffine" Nutzungen verwendet würden. Das führe zu "erheblichen Verzerrungen" im Wettbewerb mit den Umlandgemeinden und bringen die Kommunen sowohl wirtschaftlich als auch bei der Verkehrsbelastung in Bedrängnis. "Das wird weiterhin mit größter Sorge und Unverständnis betrachtet", heißt es in der Stellungnahme.