Landgericht Landshut:Tochter vergewaltigt

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37-jähriger Erdinger zu fünf Jahren und vier Monaten Haft verurteilt

Von Florian Tempel, Landshut

Der 37 Jahre alte Erdinger, der sich vor dem Landgericht Landshut wegen sexueller Gewalt gegen seine zwölfjährige Tochter verantworten musste, ist zu fünf Jahren und vier Monaten Gefängnis verurteilt worden. Der Mann hatte gestanden, sein Kind, das sonst bei der Mutter lebt, während eines Besuchs bei ihm in Erding in den Sommerferien 2020 in schwerer Weise missbraucht zu haben. Streifenbeamte der Polizeiinspektion Erding hatten ihn entdeckt, als er gerade im Kletterturm am Spielplatz im Erdinger Stadtpark das Mädchen vergewaltigt hatte. Die Anklage listete fünf Fälle der schweren sexuellen Gewalt auf, die er alle in vollem Umfang gestand. Dreimal war er gegen seine Tochter in seiner Wohnung sexuell gewalttätig geworden, während sein Sohn und seine Lebensgefährtin schliefen, und auch selbst während diese im Wohnzimmer Fernsehen schauten. Zweimal fanden die Vergewaltigungen am Spielplatz statt.

Eine psychiatrische Gutachterin hatte unter Ausschluss der Öffentlichkeit dem Angeklagten eine Pädophilie und eine dissoziale Persönlichkeitsstörung attestiert. Beides wirkte sich aber nicht strafrechtlich aus, da der Angeklagte jederzeit das Unrecht seiner Taten erkennen konnte und voll schuldfähig war. Die Gutachterin sah es aber als dringend notwendig an, dass er wegen seiner pädophilen Neigungen im Gefängnis eine Sexualtherapie machen sollte. Der Angeklagte ist nicht auf Kinder fixiert. Er hat mehrere und langjährige Beziehung zu erwachsenen Frauen und ist Vater von insgesamt drei Kindern.

Strafmildernd bewertete die Landshuter Jugendschutzkammer unter Vorsitz von Richter Andreas Wiedemann einen sogenannten Täter-Opfer-Ausgleich, bei dem sich der Angeklagten verpflichtete, seiner Tochter ein Schmerzensgeld von etwa 25 000 Euro zu zahlen. Außerdem wurde positiv bewertet, dass er mit seinem umfassenden Geständnis seiner Tochter sowie ihrer Mutter belastende Aussagen und Konfrontationen vor Gericht erspart hatte. Das Opfer war schon vor Monaten an einem anderen Ort zu den Taten vernommen worden. Die auf Video aufgezeichnete Aussage wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit gezeigt, damit sich die Schöffen ein Bild machen konnten. Verteidiger Thomas Fauth hatte auf ein Strafe von vier Jahren und zehn Monaten plädiert, Staatsanwältin Romina Rodde forderte fünf Jahre und neun Monate. Das Gericht blieb mit seinem Urteil letztlich in der Mitte der beiden Anträge.

© SZ vom 25.02.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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