Landgericht Landshut:Auf dem Spielplatz missbraucht

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Prozess gegen einen 37-jährigen Erdinger, der seine zwölfjährige Tochter im Stadtpark vergewaltigt hat

Von Florian Tempel, Landshut

Er hat alles gestanden. Es war eh nicht zu leugnen. Der 37-jährige Angeklagte war Anfang August vergangenen Jahres von einer Polizeistreife im Erdinger Stadtpark entdeckt worden, als er nachts in einem Kletterturm am Spielplatz seine zwölfjährige Tochter sexuell missbraucht hatte. Die Polizeibeamten hatten bei ihrem Rundgang einen schwachen Lichtschein wahrgenommen und wegen des Verdachts auf ein Drogendelikt am Spielplatz nachgeschaut. Als sie den Mann aufforderten, vom dem Turm herunterzukommen, warf er schnell noch ein Kondom weg. Dann ließ er sich widerstandslos festnehmen.

Zum Prozessauftakt am Landgericht Landshut räumte er nun auch vier weitere Fälle des schweren sexuellen Missbrauchs seiner Tochter ein. Er hatte sie alle binnen weniger Tage begangen. Seine Tochter und sein 14 Jahre alter Sohn waren in den Sommerferien zu ihm gekommen. Die Kinder leben seit der Trennung ihrer Eltern vor neun Jahren sonst bei ihrer Mutter in Straubing. Der Besuch beim Vater wurde für das Mädchen zum Horror. Vom ersten Tag an missbrauchte er sein Kind. Er tat es zunächst in seiner Wohnung, während sein Sohn und seine Lebensgefährtin schliefen, und auch selbst während diese im Wohnzimmer Fernsehen schaute. Nach einigen Tagen wurden ihm seine Taten in der Wohnung anscheinend doch zu heikel und er ging mit seiner Tochter spät abends zum Spielplatz im Stadtpark.

Das Geständnis vor Gericht gab sein Anwalt Thomas Fauth für ihn ab. Der Verteidiger sagte im Namen seines Mandaten, es sei ihm "bewusst, dass er erhebliche Schuld auf sich geladen hat". Die Anklage werde in allen Punkten in vollem Umfang eingeräumt. Der Angeklagte habe eine pädophile Neigung, die ihm selbst bewusst war, die er aber zu verdrängen versucht habe. Er wolle "sich einer Therapie nicht verschließen" und "sein großes Bedauern" über seine Taten ausdrücken.

Bei der Erörterung seines Lebenslaufs sprach der Angeklagte dann selbst. Aufgrund einer Lernschwäche hatte er eine Förderschule besucht und in einem Berufsbildungswerk eine Elektriker-Ausbildung gemacht. Er hatte, seit er erwachsen ist, fast durchgehend Beziehungen zu Frauen. Mit 19 Jahren wurde er zum ersten Mal Vater. Mit 20 lernte er die Mutter seiner zwei weiteren Kinder kennen und war bis 2011 acht Jahre mit ihr zusammen. Von 2012 an lebte er bis zu seiner Verhaftung mit seiner neuen Lebensgefährtin zusammen. Er besaß, wie sich bei der Wohnungsdurchsuchung zeigte, eine große Menge an kinder- und jugendpornografischem Material. Seit 2017 war er arbeitslos und verbrachte seine Zeit eigenen Angaben zufolge vor allem mit Computerspielen und Marihuana-Konsum.

Zu Beginn der Verhandlung hatte der Verteidiger mit den Richtern und Schöffen, der Vertreterin der Staatsanwaltschaft und dem Anwalt der Tochter ein Gespräch unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt. Andreas Wiedemann,der Vorsitzende Richter der Jugendschutzkammer, berichtete anschließend von dem Versuch, schon vorab zu klären, welche Strafe der Angeklagte bei einem Geständnis zu erwarten habe. Der Verteidiger sah, bei Zahlung von 25 000 Euro Schmerzensgeld an die Tochter, maximal fünf Jahre als notwendige Ahndung. Die Staatsanwältin forderte mindestens fünfeinhalb Jahre. Auch wenn man sich also fast einig war, hielten sich die Richter heraus. "Weil sich der Fall nach Ansicht der Kammer nicht für eine Verständigung eignet", sagte Richter Wiedemann.

Gleichwohl war durch das Geständnis des Angeklagten schon viel geklärt. Bis auf eine Oberkommissarin der Kripo Erding, die über den Gang der Ermittlungen berichtete, wurde auf alle weiteren Zeugen verzichtet. Eine etwa eine Stunde lange Zeugenvernehmung des Opfers ist im vergangenen Jahr in Straubing auf Video aufgezeichnet worden. Das Gericht wird sich die Aussagen des Mädchen am kommenden Prozesstag in zwei Wochen ansehen und anhören. Dann soll auch eine Psychiaterin ihr Gutachten über den Angeklagten erstatten. Danach können die Plädoyers gehalten und das Urteil gesprochen werden.

© SZ vom 13.02.2021 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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